Warum gibt es den Energieausweis?
Ein hoher (und vor allem zu hoher) Energieverbrauch eines Gebäudes führt nicht nur zu hohen Kosten, sondern ist auch schädlich für das Klima. Gerade für potentielle Mieter, aber auch Kaufinteressenten einer Wohnung oder eines Hauses, ist es wichtig zu wissen, mit welchem Energieverbrauch sie rechnen müssen. Damit der Energieverbrauch verschiedener Objekte verglichen werden kann, sind die Berechnungsmethoden genormt.
Wer benötigt den Energieausweis und was sagt er aus?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass in folgenden Fällen bei Häusern und Wohnungen ein Energiebedarfsausweis notwendig ist:
- Beim Haus- oder Wohnungsverkauf
- Bei der Vermietung
- Wenn das Objekt an jemanden verleast wird
- Wenn das Objekt verpachtet wird
- Bei öffentlichen Gebäuden über 250 qm Nutzfläche, die zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen genutzt werden
In folgenden Fällen kann auf einen Energieausweis verzichtet werden:
- Gebäude unter 50 qm
- Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen
- Bei Gebäuden, die zum Abriss vorgesehen sind
- Für Gebäude, in denen eine gemischte Nutzung (Wohn- und andere Zwecke) gegeben ist, reicht ein Energieausweis für den Teil des Gebäudes, der zu Wohnzwecken genutzt wird.
Für Eigentumswohnungen wird kein Ausweis für die einzelne Wohnung erstellt, sondern immer für das gesamte Haus. Dass hierbei die Werte wenig aussagekräftig sind (man denke an eine Erdgeschosswohnung im Vergleich zu einer Sous-Terrain-Wohnung) wird in Kauf genommen.
Der Energieausweis soll einem potentiellen Mieter, Pächter, Käufer etc. auf einen Blick zeigen, welchen Energieverbrauch er zu erwarten hat.
Für eine besonders einfache Einstufung wurde in neueren Ausweisen eine farbige Skala von grün nach rot (analog zu Elektrogeräten) eingeführt, auf der der Endenergieverbrauch und der Primärenergieverbrauch des Gebäudes abgebildet sind. Somit ist es auch für den Laien, ohne große Kenntnis von Energieverbrauchswerten, möglich, auf einen Blick zu erkennen, wie gut oder schlecht der Energieverbrauch ist. Grün (links) bedeutet sehr gut, je weiter nach rechts der Wert rutscht, umso mehr Energie verbraucht das Haus/die Bewohner.
Wann muss der Energiebedarfsausweis vorgelegt werden und welche Angaben gehören notwendigerweise hinein?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass bereits bei der Besichtigung einer Wohnung oder eines Hauses der Energieausweis vorgelegt werden muss (2siehe Wikipedia | Energieausweis). Ein für jede Person sichtbarer Aushang, zum Beispiel direkt im Eintrittsbereich der Wohnungstür, ist dabei ausreichend.
In den Ausweis gehören unter anderem folgende Punkte zwingend hinein:
- Eine Registriernummer
- Der Typ des Energieausweises (dazu weiter unten mehr)?
- Das Gebäudealter
- Die Heizungsart
- Der Endenergieverbrauch, angegeben in kWh/qm
Die zwei Arten des Energieausweises: der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis
Welchen Energieausweis ein Hausbesitzer letztlich benötigt, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab. Während der Bedarfsausweis sich aus den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten des Hauses errechnet, wie zum Beispiel dem Zustand der Wände, Fenster, dem Dach und der aktuellen Heiz- und Haustechnik wird der Verbrauchsausweis aus dem tatsächlichen Verbrauch der Bewohner errechnet.
Daraus ergibt sich, dass der Bedarfsausweis in der Regel um einiges genauer und aussagekräftiger ist, als der Verbrauchsausweis. Man denke z.B. an eine alte Dame, der immer kalt ist und die von Herbst bis Frühling die Heizung in allen Zimmern auf deutlich über 20 Grad stellt. Das Nutzungsverhältnis ist natürlich komplett anders, als bei jungen Leuten, die kaum zu Hause sind und deshalb kaum heizen.
Wie hoch sind die Kosten für einen Energieausweis?
Abhängig davon, ob ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis erstellt wird, sind auch die Kosten unterschiedlich. Während ein Verbrauchsausweis in der Regel für unter 100,- EUR erhältlich ist (in seltenen Fällen darüber), kostet ein Bedarfsausweis einen mittleren 3-stelligen Betrag. Die genauen Kosten berechnen sich dabei vor allem nach der Größe des Gebäudes.
Wer darf den Energiebedarfsausweis erstellen?
Nur Fachleute dürfen einen Energiepass erstellen. Ein auf eigene Faust erstellter Ausweis kann mit 3bis zu 15.000 EUR Geldstrafe bestraft werden. Zu den Experten, die einen solchen Ausweis erstellen dürfen, gehören neben zertifizierten Gebäudeenergieberatern auch Schornsteinfeger, Architekten und Innenarchitekten, Bauingenieure und -Techniker.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis läuft nach 10 Jahren ab. Ein neuer Energieausweis muss allerdings erst erstellt werden, wenn wieder ein Mieterwechsel, ein Kauf / Verkauf oder eine Veränderung am Gebäude vorgenommenen wird, die für den Energiebedarf relevant ist (z.B. die Anbringung einer Dämmung).
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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Danke für die Info, dass Energieausweise nach 10 Jahren ablaufen. Bei uns hat sich nichts geändert, aber ich würde dennoch mal einen neuen Energieausweis in Auftrag geben. Bin gespannt, ob das Ergebnis das gleiche ist.