Was steht in einem Energieausweis?
Was genau steht nun in einem Energieausweis? In einem Energiepass sind allgemeine Angaben zum Gebäude, Kennwerte für den Energiebedarf, Energieeffizienzklasse des Hauses, Kennwerte für den Energieverbrauch und auch Erläuterungen zu den Berechnungsverfahren enthalten.
Ebenfalls findet man darin Vorschläge des Ausstellers, die zu einer Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes führen. Es gibt den Energieausweis in zwei Varianten. Sie sind beide jeweils immer für zehn Jahre gültig.
Wo liegt der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Bei dem Energieausweis gibt es einmal den Bedarfsausweis und daneben den Verbrauchsausweis. Wo bestehen hier nun die Unterschiede?
Für den Energieausweis werden alle Werte entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs des Gebäudes oder des gemessenen Energiebedarfs ermittelt. Dabei gibt der Bedarfsausweis immer den Energiebedarf eines Gebäudes an und der Verbrauchsausweis stets den Energieverbrauch.
Bedarfsausweis
Für diesen Ausweis wird jeweils immer der theoretische Energiebedarf des Hauses ermittelt. Dazu werden das Alter des Gebäudes, sowie der Bauteile, beispielsweise Fenster herangezogen.
Natürlich wird hierbei auch die Dämmung und Heiztechnik berücksichtigt. Aus diesen Daten erfolgt dann die Berechnung des durchschnittlichen Energiebedarfs des Hauses, welcher benötigt wird für die Beheizung und auch Warmwasseraufbereitung.
Sollte dem Eigentümer die Eckdaten seiner Immobilie bekannt sein, wie das Baujahr, die Maße der Gebäudehülle, Informationen zur Heizung, Dämmung oder den Fenstern, kann man bereits im Internet einen Bedarfsausweis unter hundert Euro erhalten.
Allerdings bedarf es für ein genaues Ergebnis einem technischen Gutachten. Dazu ist in der Regel dann eine Ortsbegehung notwendig. Die Kosten können sich hier auf einige hundert Euro belaufen.
Verbrauchsausweis
Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Erstellung der Daten auf Grundlage des durchschnittlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre. In der Regel hängt dieser Wert immer vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner ab.
Im Prinzip sagt er eigentlich wenig über den zu erwartenden Energieverbrauch aus. Es kann hier vorkommen, dass zwei Gebäude mit gleicher Bausubstanz, einen ganz unterschiedlichen Energieverbrauch aufweisen.
Welcher Ausweis für welche Immobilie?
Natürlich sprechen die niedrigeren Kosten für einen Verbrauchsausweis. Allerdings können nicht alle Hauseigentümer hier frei wählen. Ein Bedarfsausweis ist für gewerbliche Immobilien Pflicht, aber auch für alle Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, welche vor 1978 gebaut wurden. Die anderen Hausbesitzer können zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen.
Sollte ein Einfamilienhaus nicht vermietet oder verkauft werden, ist kein Energieausweis notwendig.
Beide Ausweise können ganz einfach im Internet bestellt werden.
Wer kann einen Energieausweis erstellen?
Bisher ist für die Ausstellung eines Energieausweises noch keine Begehung des Gebäudes vorgeschrieben. Normalerweise kann jeder Eigentümer die benötigten Daten auch selbst erfassen. Im Internet kann dann recht günstig ein solcher Ausweis gekauft und heruntergeladen werden.
Dazu ist es lediglich notwendig alle Hausdaten einzugeben. Bei vielleicht auftretenden Fehlern ist hier dann jedoch der Eigentümer haftbar. Weiterhin sollte man bedenken, dass die Modernisierungsvorschläge ohne Besichtigung des Hauses doch nicht sehr realistisch sind.
Etwas teurer, aber dafür genauer ist die Ausstellung des Ausweises durch einen Fachmann nach einer Ortsbegehung. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist bundeseinheitlich geregelt, wer einen Energieausweis ausstellen darf. Ein Studium mit Schwerpunkt energiesparendes Bauen oder auch eine Berufserfahrung im Hochbau sollten Experten hierfür mitbringen.
Wissenswert für Hauseigentümer ist, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Energieberatung durch Experten mit bis zu 1.100 Euro bezuschusst.
Am Ende hängt es jedoch immer vom Eigentümer ab, welcher Ausweis erstellt wird. Dabei ist auch wichtig, wie die Nutzung der Immobilie aussieht.
Ein Energieausweis ist immer Pflicht bei einer Vermietung oder Verkauf. Allerdings sollten Hausbesitzer auch bedenken, dass solch ein Ausweis sich immer lohnt, wenn eine energetische Sanierung ansteht.
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