Das Wichtigste in Kürze:

  • Welchen Energieausweis ein Hausbesitzer letztlich benötigt, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab. Während der Bedarfsausweis sich aus den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten des Hauses errechnet, wird der Verbrauchsausweis aus dem tatsächlichen Verbrauch der Bewohner errechnet.

  • Nur Fachleute dürfen einen Energiepass erstellen. Ein auf eigene Faust erstellter Ausweis kann mit bis zu 15.000 EUR Geldstrafe bestraft werden.

  • Ein Energieausweis läuft nach 10 Jahren ab. Ein neuer Energieausweis muss allerdings erst erstellt werden, wenn wieder ein Mieterwechsel, ein Kauf / Verkauf oder eine Veränderung am Gebäude vorgenommenen wird.