Warum Sie einen Immobilienmakler beauftragen sollten
Aufgrund der komplexen Arbeitsabläufe und dem extremen Zeitaufwand sind Sie als Verkäufer Ihres Eigenheims grundsätzlich mit einem Immobilienmakler gut beraten. Die Arbeitsfelder, die durch den Makler abgedeckt werden, sind vielfältig und erleichtern Ihnen aufgrund dessen den Prozess der Veräußerung Ihrer Immobilie.
Hinzu kommt, dass das geschulte Auge des Immobilienmaklers ohne Emotionen die zu verkaufende Immobilie bewerten kann und auch bei Erbschaftsangelegenheiten rational die bestmögliche Entscheidung trifft. Trotzdem ist Ihnen die Entscheidung natürlich selbst überlassen, ob Sie den Verkauf Ihrer Immobilie selbstständig abwickeln oder auf professionelle Unterstützung zurückgreifen.
Zu den Vorteilen, die die Beauftragung eines Immobilienmaklers mit sich bringt, gehören:
- Die kostenlose Immobilienbewertung
- Die Festlegung des Angebotspreises
- Die Erstellung einer Verkaufsstrategie
- Die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen
- Die Erstellung eines Exposés
- Die vorläufige Übernahme der anfallenden Kosten
- Die Kontaktaufnahme mit Kaufinteressenten
- Die Organisation der Besichtigungen
- Die Führung der Verhandlungsgespräche mit Kaufinteressenten
- Die Vorbereitung des Kaufvertrages
- Eine umfängliche Versicherung
Die Aufgaben des Immobilienmaklers
Ihnen sollte als Wohnungs- oder Hausverkäufer bewusst sein, dass sich die finanzielle Investition in die Arbeit eines Maklers am Ende auszahlt. Der Aufgabenbereich eines Immobilienmaklers umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Zuständigkeitsbereiche. Sinnvoll ist es neben der Zeitersparnis auch aus Gründen des Fachwissens, einen qualifizierten Makler an seiner Seite zu wissen.
Zu den Aufgaben eines Immobilienmaklers gehören folgende Bereiche:
- Wertermittlung der Immobilie: Als Grundlage der Immobilienbewertung werden die allgemeinen Daten der Immobilie herangezogen. Durch Vergleiche mit anderen Objekten der Immobilienbranche kann ein realistischer Verkaufswert ermittelt werden.
- Organisation der notwendigen Unterlagen: Dieser bürokratische Aufwand erfordert viel Zeit, da diverse Unterlagen bei unterschiedlichen Ämtern eingeholt werden müssen, damit die Kaufabwicklung stattfinden kann.
- Beratung: Während eines Wohnungs- und Hausverkaufes treten in der Regel unterschiedliche Fragen auf. Die Aufgabe des Immobilienmaklers ist es hier, beratend und unterstützend zur Seite zu stehen und auftretende Unklarheiten zu klären.
- Objektvermarktung: Hierunter fällt die Erstellung des Exposés, wofür ansprechende Fotos und eventuell Videoaufnahmen der Immobilie erstellt werden müssen. Auch der Arbeitsaufwand, das entsprechende Objekt zum Verkauf anzubieten, indem es in Onlineportalen und Zeitungen inseriert wird, fällt unter diesen Aspekt.
- Organisation der Besichtigungen: Der Makler ist in der Regel für die Organisation und die Durchführung der Besichtigungstermine zuständig. Im Zuge dessen wird durch ihn die Bonität der Kaufinteressenten überprüft, um eine Vorauswahl potenzieller Käufer zu treffen.
- Aufsetzen des Kaufvertrages: Gemeinsam mit dem Notar erstellt der Immobilienmakler den Kaufvertrag für die Immobilie.
- Objektübergabe: Im Auftrag des Verkäufers übergibt der Immobilienmakler die Schlüssel an den neuen Eigentümer.
Die Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Immobilienmakler
Damit eine möglichst schnelle, erfolgreiche Verkaufsabwicklung stattfinden kann, ist es wichtig, dass Sie als Verkäufer und der Immobilienmakler effizient zusammenarbeiten. Auch wenn es sich um das Eigentum des Verkäufers handelt, sollte er Ratschläge des Maklers annehmen und diese beherzigen.
Besonders hilfreich ist die Beratung und Hilfe durch den Makler bei Besichtigungsterminen. Hier ist es Ihre Aufgabe als Eigentümer der Immobilie, den Makler vor dem Beginn der Besichtigungen mit ausreichenden Informationen zu versorgen, die sich positiv auf die Interessenten auswirken können.
Neben den allgemeinen Daten und Fakten der Immobilie selbst, könnten beispielsweise Informationen über die Region das Interesse wecken. Sie müssen insbesondere in diesem Feld eng mit dem Makler zusammenarbeiten, um ein optimales Verkaufsergebnis zu erreichen.
Wie viel kostet die Beauftragung eines Immobilienmaklers?
Für die Arbeit eines Maklers fallen selbstverständlich Kosten an. Im Jahr 2015 gab es diesbezüglich eine Gesetzesänderung, nach der nicht mehr der Käufer, sondern der Auftraggeber für die Bezahlung des Immobilienmaklers verantwortlich ist, das sogenannte Bestellerprinzip. Grundsätzlich gilt, dass die bloße Beauftragung eines Maklers keinen Cent kostet. Erst bei einem erfolgreichen Abschluss fallen Kosten an.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Wie hoch die Maklerprovision am Ende ausfällt, lässt sich nicht pauschal bestimmen. Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, die individuell bestimmt werden. Die erste Differenzierung ist hinsichtlich des Objektes zu treffen, das durch den Immobilienmakler vermittelt wird.
Die Maklerprovision eines Hausverkaufes fällt selbstverständlich höher aus als die Provision, die für eine erfolgreiche Wohnungsvermietung berechnet wird. Für den letzteren Fall hat der Gesetzgeber die Regelung erlassen, dass die an den Makler zu zahlende Provision zwei Monatskaltmieten nicht überschreiten darf.
Ansonsten wäre das Verhältnis zwischen der Arbeit und der Entlohnung nicht ausgeglichen. Bei einem Hausverkauf und der anfallenden Provision verhält es sich allerdings anders. Hier sind bisher keine offiziellen Regelungen getroffen worden, was bedeutet, dass Sie mit dem Immobilienmakler frei über die Summe verhandeln können, die er nach einem erfolgreichen Verkauf erhalten soll.
Dass die Provisionen für Makler aus der Sicht des Verbrauchers teilweise überdurchschnittlich angesetzt werden, lässt sich einfach begründen. Der Makler übernimmt alle Aufgaben, die Sie sich während einer Eigenvermarktung stellen müssten.
Damit verbunden sind Kosten, die für Sie entfallen, da diese von dem Makler übernommen werden. In diese Kategorie fallen beispielsweise Werbekosten, die, je nach Dauer des Verkaufsprozesses, teilweise über Monate gedeckt werden müssen.
Auch die rechtliche Absicherung, die Fahrtkosten und eine Vielzahl weiterer Unkosten werden durch den Makler gedeckt und über die abschließende Zahlung einer Provision beglichen.
Der Immobilienmaklervertrag – Was Sie unbedingt wissen sollten
Wie jeder andere Vertrag auch, wird der Maklervertrag zwischen zwei Parteien geschlossen. Obwohl ein mündlicher Vertrag grundsätzlich ausreicht, wird aus Sicherheitsgründen in den meisten Fällen auf eine schriftliche Form bestanden.
Hierbei kann von der Vertragsfreiheit Gebrauch gemacht werden. Dies bedeutet, dass der Inhalt des Maklervertrages von beiden Parteien individuell vereinbart werden kann, da es sich bei einem Immobilienverkauf um eine private Angelegenheit handelt.
Vielen Personen ist nicht bewusst, dass auch der Käufer einen Vertrag mit dem entsprechenden Immobilienmakler abschließt. Dieser ist notwendig, damit der Makler Daten, wie beispielsweise das Exposé oder allgemeine Daten der Immobilie an den Interessenten herausgeben darf. Auch der Vertrag zwischen Makler und Käufer muss nicht schriftlich aufgesetzt werden.
Die Inhalte des Immobilienmaklervertrages
Grundsätzlich gilt: Je genauer die Rechte und Pflichten innerhalb des Maklervertrages schriftlich festgehalten werden, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es während der Abwicklung des Geschäftes oder im Nachhinein zwischen Ihnen und dem Makler zu Problemen kommt. Allgemein sollte ein Maklervertrag daher unbedingt folgende Aspekte enthalten:
- Art des Maklerauftrages
- Daten von Auftraggeber und Makler
- Beschreibung der Immobilie
- Mindestverkaufspreis, der vom Verkäufer festgelegt wird
- Benennung der Maklerprovision inklusive der Zahlungsaufteilung zwischen Verkäufer und Käufer
- Weitere Pflichten und Aufgaben des Maklers, wie beispielsweise die Durchführung der Besichtigungen
Den Immobilienmaklervertrag widerrufen
Ob und wann Sie einen Maklervertrag widerrufen dürfen, ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Damit dieses Vorgehen rechtens ist, müssen unterschiedliche Faktoren zutreffen.
Grundsätzlich gilt das Widerrufsrecht nur dann, wenn Sie den Vertrag über Fernkommunikationswege, wie beispielsweise das Telefon, oder ein Haustürgeschäft geschlossen haben. Ein Widerruf ist aber auch in einem solchen Fall nur dann möglich, wenn es sich ausschließlich um eine mündliche Vereinbarung handelt.
Sollten Sie mit dem Makler ein Schriftstück aufgesetzt haben, das die Situation und die damit getroffene Vereinbarung schriftlich darstellt, haben Sie als Kunde keine Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.
Den Immobilienmaklervertrag kündigen
Die Entscheidung, einen Vertrag zu kündigen, kann unterschiedliche Ursachen haben. Anders als ein Widerruf ist eine Kündigung zu jedem Zeitpunkt möglich und kann grundsätzlich nicht verwehrt werden.
Das einzige, was es hier zu beachten gilt, ist die Kündigungsfrist und die damit verbundene Restlaufzeit des Vertrages. Möglichkeiten einer außerordentlichen Kündigung, durch die die restliche Vertragslaufzeit entfällt, bestehen durchaus. Diese hängen jedoch von unterschiedlichen Sachverhalten ab.
Zum einen gilt die Vertragsart als Faktor, der darüber Auskunft gibt, ob eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Handelt es sich um einen befristeten Vertrag, gestaltet es sich schwierig, eine außerordentliche Kündigung zu erwirken. Ein derartiger Vertrag räumt dem Makler das Recht ein, die Immobilie so lange anzubieten, bis er sie tatsächlich verkauft hat.
Eine außerordentliche Kündigung können Sie nur dann veranlassen, wenn das Verhalten des Maklers gegen die Gesetzmäßigkeiten und die vertraglichen Vereinbarungen verstößt.
Wenn Sie eine solche Kündigung erwirken wollen, sollten Sie sich mit Beweisen absichern. Anders verhält es sich bei einem unbefristeten Maklervertrag. Dieser kann zu jedem Zeitpunkt von beiden Parteien grundlos gekündigt werden.
Welche Formen der Immobiliengutachten gibt es?
Um eine Immobilienbewertung zu erstellen, können sich Makler unterschiedlicher Verfahren bedienen, die alle zu einem Ergebnis führen. Im Hinterkopf sollten Sie jedoch haben, dass die Vorgehensweise der Berechnung bei jedem Verfahren individuell ist, von unterschiedlichen Faktoren abhängt und unterschiedliche Umstände den Ausgangspunkt bilden.
1. Verkehrswertgutachten
Das Verkehrswertgutachten kann nur durch einen vereidigten Gutachter erstellt werden. Es ermittelt den Marktwert einer Immobilie und ist zur Klärung rechtlicher Besitztümer notwendig. Für einen normalen Verkauf ist ein Verkehrswertgutachten nicht erforderlich.
2. Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren wird die Immobilie mit anderen Objekten verglichen, die sowohl hinsichtlich ihrer Daten als auch ihrer Lage dem zu bewertenden Objekt entsprechen. Durch einen solchen Vergleich lässt sich der Verkaufswert der Immobilie sehr genau bestimmen.
3. Ertragswertverfahren
Eine weitere Möglichkeit der Objektbewertung stellt das Ertragswertverfahren dar. Verwendet wird diese Vorgehensweise jedoch nur bei vermieteten Objekten, da die Mieteinnahmen und der Bodenwert des Grundstücks als Berechnungsgrundlage dienen.
4. Sachwertverfahren
Auf das Sachwertverfahren greifen Immobilienmakler bei der Bewertung zurück, wenn nicht ausreichend Vergleichswerte vorhanden sind, anhand derer der Wert der Immobilie gemessen werden kann. Als Berechnungsgrundlage werden hier der Bodenrichtwert sowie die Herstellungskosten der Immobilie und der Außenanlagen herangezogen.
Art | Definition |
Wertgutachten | Wird von einem vereidigten Gutachter erstellt und ist demnach für die Verwendung vor Gericht geeignet. |
Kurzgutachten | Wird von einem beliebigen Spezialisten erstellt und ist in der Regel kostenlos. |
Die Immobilienmakler von DM.Immo als Ihre Ansprechpartner
Unsere Immobilienmakler von DM.Immo finden nicht nur aufgrund der langjährigen Erfahrung für jede Immobilie den passenden Käufer. Auch der bereits sehr gut entwickelte Kundenstamm unterschiedlichster Investoren und Interessenten in der Immobilienbranche sorgt dafür, dass die Vermarktung Ihrer Immobilie nicht lange dauert.
Durch den Faktor, dass DM.Immo nicht nur in Deutschland aktiv ist, sondern überregional agiert, kann eine größere Zahl potenzieller Interessenten generiert werden. Unser Ziel von DM.Immo ist es, den maximalen Verkaufspreis auf dem Immobilienmarkt zu erzielen. Bewerten Sie jetzt kostenfrei Ihre Immobilie auf unserer Seite und beginnen Sie Ihren Verkaufsprozess!
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Danke für die Info über Immobilien. Ich bin auf der Suche nach einem neuen Zuhause. Ich werde mich auf jeden Fall mit einem Immobilienmakler treffen.