Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Maklerprovision wird erst dann fällig, wenn der Makler die Immobilie erfolgreich vermitteln konnte und ein abgeschlossener Mietvertrag, oder notariell beglaubigter Kaufvertrag abgeschlossen ist.

  • Bei der Beauftragung eines Maklers gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Dies besagt: Wer den Makler beauftragt, muss diesen auch bezahlen. Vor dieser Regelung war es üblich den Makler vollständig auf den Käufer oder Mieter umzulegen.

  • Grundsätzlich ist die Höhe der Provision Verhandlungssache. Vor allem ist die Provision abhängig von der lokalen Marktsituation. Bei hoher Nachfrage besteht meist mehr Verhandlungsspielraum.