Wer sich für seine Entscheidung und die Umsetzung Zeit lassen kann, sollte den Verkauf, und damit die Einnahme des Verkaufserlöses dem Leibrenten-Modell vorziehen.
Wie kann das ablaufen? Sie inserieren und warten die Angebote ab? Da der Käufer über Kredite den vollständigen Kaufpreis an Sie zahlt, sind Sie nicht von Rentenzahlungen oder monatlichen Raten abhängig. Ein Vorteil für Sie. Die Unsicherheit gegenüber dem potentiellen Käufer und in der Regel die Unsicherheit gegenüber vertraglichen Gestaltungen. Ohne Notar oder Anwalt sollten Sie – wenn Sie mit dem Immobilienrecht nicht vertraut sind – den Hausverkauf nicht abwickeln. Insbesondere nicht, wenn Sie anschließen noch über einen sicheren Nießbrauch im Haus wohnen bleiben wollen, nachdem Sie es verkauft haben.
Geldanlage trotzdem möglich
Wem die Verfügung über viel Geld aus dem Hausverkauf nicht ganz geheuer vorkommt, kann nach dem Verkauf in andere Anlagemodelle investieren. Was lukrativ ist, richtet sich das ganz nach den individuellen Voraussetzungen des Verkäufers und der aktuellen Marktsituation. Zum Beispiel finden Sie bei Ihrer Hausbank zu ganz unterschiedlichen Konditionen eine fachlich versierte Beratung. Selbst wenn Sie das Geld wieder festlegen und monatliche Einkünfte daraus beziehen, haben Sie immer noch mehr vom Verkauf als von der Leibrente.
Das oft vorgebrachte Argument “mit der Leibrente bin ich mir der Einkünfte sicher”, greift also nur bedingt. Zumal Sie selbst über Tagesgeldkonten auch relativ sicher und einfach größere Geldmengen aufteilen und verwalten können. Wenn eine deutsche Bank Ihr Vermögen verwaltet, ist es zusätzlich über den nationalen Einlagensicherungsfonds in beträchtlicher Höhe geschützt.
Weiternutzung, nachdem das Haus verkauft wurde
Nicht nur das Leibrenten-Modell ermöglich Ihnen, auch nachdem das Haus an Dritte verkauft wurde, weiterhin darin wohnen zu bleiben. Sie können grundsätzlich jedem anderen Investor anbieten, Ihr Haus zu kaufen, Sie aber darin wohnen zu lassen. In der Regel vereinbaren Sie dann ein 3Nutzungsentgelt – die klassische Miete nach dem klassischen Verkauf.
So finden Sie einen Überblick, wann sich welches Modell rechnet:
- Wie viel Miete muss ich aus dem Erlös zahlen?
- Welche sonstigen Einkünfte kann aus dem Haus selbst noch ziehen (zum Beispiel die Vermietung oder Untervermietung)?
- Kommen Sie auf mittlere Perspektive auf ein positives Ergebnis, sollten Sie den Schritt erwägen.
Was nützt Ihnen in diesem Zusammenhang das Nießbrauchsrecht?
Unter Nießbrauch fällt in der Regel die komplette Nutzung des überlassenen Eigentums. Sie wechseln mit dem Verkauf natürlich den Eigentümer der Immobilie aus. Aber alles, was wächst und auf Ihrem bisherigen Grund passiert, gehört Ihnen. Das trifft sogar auf Miet- und Pachteinnahmen zu, die aus der Vermietung von Teilen des Grundstücks oder des Hauses erzielt werden können.
Das Nießbrauchsrecht ist dem Rechtsgrundsatz nach unveräußerlich. Auch kann es nicht von außen aufgelöst werden. Ein Pfändungsanspruch auf Erträge aus dem Nießbrauch besteht ebenfalls nicht. Also alles eitel Sonnenschein?
Auf wichtige Eckpunkte müssen Sie natürlich trotzdem achten. Schließlich ist es ein großer Schritt und Sie müssen sich auf die begleitenden Verträge verlassen können.