Das Wichtigste in Kürze:

  • Nießbrauch wird am häufigsten bei der Weitergabe oder dem Verkauf von Immobilien angewandt. Das Ziel: Der bisherige Hausbesitzer erhält durch einen Verkauf den Wert des Hauses als Kapitalvermögen. Oder die Eigentumsverhältnisse sollen unabhängig von Erbschaft neu geregelt werden.

  • Häufig spielt bei der Einrichtung eines Nießbrauchs vor familiärem Hintergrund eine Rolle, dass eine steuergünstige Weitergabe der Immobilie erfolgen soll. In manchen Fällen kann das tatsächlich von Vorteil sein.

  • Wenn Sie das Nießbrauchrecht für die Sicherung Ihrer Rente nutzen wollen, sollten Sie vorsichtig sein. Schauen Sie sich in diesem Zusammenhang unsere faire Leibrentenalternative DM.Senior an.