Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei fernmündlich abgeschlossenen Verträgen, sowie bei zustande gekommenen Verträgen durch Haustürgeschäfte haben Sie 14 Tage nach Abschluss Zeit den Vertrag zu widerrufen. Ist diese Frist abgelaufen müssen Sie den Vertrag kündigen.

  • Je nach dem, ob Sie einen befristeten Vertrag, oder einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen haben, stehen Ihnen bei der Kündigung mehr oder weniger Möglichkeiten zur Verfügung.

  • Bei einem nicht vertragsgemäßen Verhalten des Maklers darf jederzeit außerordentlich gekündigt werden. Außerordentlich bedeutet fristlos und setzt einen wichtigen Grund voraus.