Welche Faktoren deckt das Immobilien Recht ab?
Den Begriff der Eigentümergemeinschaft
Das Immobilien Recht definiert den Begriff einer Eigentümergemeinschaft. Hierbei wird dargestellt, wie sich eine Eigentümergemeinschaft zusammensetzt und welche Rechte und Pflichten sie innehat. Außerdem wird erläutert, ab wann von einer Eigentümergemeinschaft gesprochen werden kann und welche rechtlichen Grundlagen damit einhergehen.
Baurecht
Das Baurecht bezeichnet alle Rechtsnormen, die das Bauen als solches betreffen. Unter anderem werden hier Faktoren wie das Erbbauchrecht und das allgemeine Grundstücksrecht berücksichtigt.
Grundstücksrecht
Hierunter fallen alle Aspekte, die mit einem Immobilienkauf und -verkauf im Zusammenhang stehen. Besitz, Grunddienstbarkeit oder Nießbrauch fallen beispielsweise darunter, entsprechende Ansprüche werden im Grundbuch festgehalten.
Wohnungseigentumsgesetz
Innerhalb einer Eigentümergemeinschaft sollte das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundsätzlich bekannt sein, da es die Rechte und Pflichten der Eigentümer darstellt. Sie sollten wissen, dass im WEG Aspekte wie das Dauerwohnrecht sowie Verfahrensweisen definiert sind.
Wohnungseigentumsrecht
Anders als das Wohnungseigentumsgesetz definiert das Wohnungseigentumsrecht das Recht an der Immobilie selbst. Fixiert wird dieses Recht durch eine Eintragung im Grundbuch. Das Wohnungseigentumsrecht ist eine spezielle Form des allgemeinen Eigentumsrechts.
Maklerrecht
Das Maklerrecht findet durch den Maklervertrag Anwendung. Die Rechte und Pflichten des Maklers werden durch das Maklerrecht geregelt. Die exakte Anwendung wird grundsätzlich individuell verhandelt.
Wegerecht
Im Grundbuch wird das Wegerecht als Geh- und Fahrrecht vermerkt. Es gilt als Teil des Grundstücksrechts. Beim Wegerecht geht es im Grunde genommen um das Recht, fremden Grund und Boden als Zugang oder Durchfahrt nutzen zu dürfen. Nutzen darf das Wegerecht grundsätzlich jeder, der Zugang zu dem entsprechenden Grundstück benötigt. Um Streitigkeiten hinsichtlich der Rechte und Pflichten zu vermeiden, die mit einem Wegerecht einhergehen können, sollten im Vorfeld genaue Absprechen getroffen und schriftlich festgehalten werden.
Erbbaurecht
Auch das Erbbaurecht fällt in den Bereich des Grundstücksrechts. Durch das Erbbauchrecht wird das Recht ausgesprochen, dass Sie ein Gebäude auf einem Grundstück erbauen dürfen, dessen Eigentümer jemand anderes ist. Damit dies gestattet wird, müssen Sie eine Miete an den Grundstückseigentümer entrichten. Das Erbbauchrecht kann wie ein Grundstück veräußert, vererbt und belastet werden.