Das Wichtigste in Kürze:

  • Beachten Sie, dass beim Verkauf Ihrer Immobilie der Kaufvertrag notariell beglaubigt werden muss, andernfalls ist der Kaufvertrag nichtig.

  • Wichtig ist, dass Sie alle Details, wie Lage, Art der Immobilie und den Kaufpreis mit in Ihren Immobilienkaufvertrag aufnehmen.

  • Wollen Sie eine Wohnung kaufen, oder verkaufen, so müssen Sie ebenfalls die genaue Lage und weitere Details mit in den Kaufvertrag der Immobilie übernehmen.