Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Bürgerlichen Gesetzbuch §556 ist der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ festgelegt. Dieser sagt aus, dass durch den Kauf einer Immobilie der neue Eigentümer an die Stelle des ehemaligen Eigentümers tritt.

  • Der neue Vermieter kann die Miete nicht einfach willkürlich erhöhen, sondern lediglich nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Allerdings müssen auch hier dann zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Die Betriebskosten muss immer derjenige abrechnen, der auch am Ende einer abgelaufenen Abrechnungsperiode der Vermieter ist.