Wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen wollen, ist der Kreis an möglichen Interessenten eingeschränkter, als bei einer freistehenden Wohnung. Der eingeschränkte Käuferkreis bedeutet jedoch nicht unmittelbar einen geringeren Verkaufspreis. Wie weit der Verkaufspreis Im Vergleich zu einer unvermieteten Wohnung abweicht wird vor allem durch die Lage der Wohnung bestimmt. Wenn Sie eine vermietete Wohnung in frequentierter Lage verkaufen wollen, kann die Abweichung hoch sein.
Grund ist, dass die Kapitalanleger jederzeit einen neuen Mieter finden können und der alte Mieter mit großer Wahrscheinlichkeit die Wohnung noch zu günstigeren Konditionen angemietet hat. Zwar ist eine Mieterhöhung nach 1§557 BGB zulässig, jedoch nur unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften. Bei einer Neuvermietung kann von Vorne rein ein höherer Preis angesetzt werden.
Anders verhält es sich bei Wohnungen in weniger frequentierten Lagen. Je nach Lage kann es vorkommen, dass die Wohnungen nicht leicht vermietet werden können. Ist bereits ein Mieter beim Verkauf der Wohnung vorhanden, kann dies sogar den Wert der Wohnung steigern.
Wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen wollen, dann sollten Sie neben der Lage auch die potentiellen Kaufinteressenten berücksichtigen. Zusammenfassend lassen sich die Interessenten in drei Gruppen mit verschiedenen Interessenten gliedern.
Der derzeitige Mieter
Der Mieter ist wohl die Person mit der höchsten persönlichen Bindung an die Wohnung. Je nach Dauer des Mietverhältnisses verbindet der Mieter viele Ereignisse mit dieser Wohnung und sieht sie als sein zu Hause an. Umso höher ist die Kaufbereitschaft, wenn die Gefahr besteht, dass der Mieter bei Verkauf wegen 2Eigenbedarf gekündigt werden kann. Sprechen Sie also vorab mit Ihrem Mieter und schauen Sie, ob ein Kauf für Ihn, oder Sie in Frage kommt.
Neben dem geringen Vermarktungsaufwand, haben Sie bei einem Verkauf an Ihren Mieter unter Umständen auch den Vorteil, dass Sie die Wohnung zu einem höheren Verkaufspreis verkaufen können.
Grund ist, dass mit einem Mieter in den meisten Fällen ein Wertverlust einher geht. Einerseits können Sie dem Mieter eine Abfindung bezahlen, dass dieser die Wohnung verlässt, oder Sie vereinbaren mit dem Mieter einen Kaufpreis, der über dem üblichen Vermarktungswert liegt, da der Mieter nicht die Problematik mit dem bereits bestehenden Mietverhältnis hat.