Das Wichtigste in Kürze:

  • Nach dem Bestellerprinzip muss bei Vermietobjekten der Besteller (demnach der Vermieter) den Makler zahlen. Sie als Mieter sind somit von diesen Kosten befreit.

  • Beim Kauf ist gibt es je nach Region unterschiedliche Regelungen. Entweder haben Sie als Käufer die Maklergebühren zu tragen, oder Käufer und Verkäufer teilen sich diese.

  • Ab dem 18. August soll eine neue Regelung verabschiedet werden, die eine faire und bundesweit einheitliche Verteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer erwirken soll.