“Eigener Herd ist Goldes wert”, so denken auch 96 Prozent der deutschen Mieter und träumen von Ihren eigenen vier Wänden. Allerdings verfügt nicht jeder über die notwendigen finanziellen Mittel für ein Eigenheim.
Besonders junge Familien mit Kindern mangelt es an Eigenkapital für das Wohneigentum. Deswegen wurde das Konzept Mietkauf entwickelt. In diesem Fall zahlen Sie mit Hilfe der Miete gleichzeitig einen Abtrag für das Haus und haben nach einer vereinbarten Zeit die Möglichkeit das Haus zu einem vergünstigten Preis zu erwerben.
Dieses Konzept ist vergleichbar mit einem Fahrzeug-Leasing, bei dem Sie auch im Anschluss die Möglichkeit haben das Auto zu vergünstigten Konditionen zu kaufen.
Möglichkeit 1 – Klassischer Mietkauf
In der Regel gibt es beim Mietkauf grundsätzlich zwei Möglichkeiten. So muss der Käufer bei einem klassischen Mietkauf eine Anzahlung von zehn bis 20 Prozent des Kaufpreises leisten. Er zieht dann zuerst zur Miete ein.
Normalerweise erfolgt der Kauf der Immobilie immer nach einem bestimmten Zeitraum. Dieser liegt in der Regel zwischen 10 bis 25 Jahre. In diesem Fall ist dann im Mietvertrag die Klausel vorhanden, dass der Mieter das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt kauft.
Diese Möglichkeit der Finanzierung einer Immobilie ist mit einer Ratenzahlung vergleichbar. Sollte der Kauf verpflichtend sein, dann müssen Sie als potentieller Käufer unbedingt darauf achten, ob die gezahlten Mieten entweder teilweise oder vollständig auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Möglichkeit 2 – Das Optionsmodell
Eine zweite Möglichkeit des Mietkaufs ist das Optionsmodell. Bei dieser Variante bleibt es dem Mieter vorbehalten, dass er sich nach einer festgelegten Mietdauer entscheiden kann, den restlichen Kaufpreis zu zahlen oder auch nicht.
Möchte er nicht weiter am Mietkauf festhalten, dann erhält er natürlich seine geleistete Anzahlung zurück. Im Prinzip klingt diese Möglichkeit sehr verlockend, jedoch sieht es in der Praxis doch mitunter anders aus.
Selbstverständlich kann der Mieter sein Kaufinteresse gegenüber dem Eigentümer äußern, jedoch hängt dann ganz allein vom Eigentümer ab, ob auch eine realistische Chance besteht.
In der Regel kann ein Kauf nur erfolgen, wenn auch das Gebäude in einzelne Einheiten aufgeteilt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, dann besteht keine Möglichkeit die Wohnungen einzeln zu verkaufen.
Anders sieht es aus, wenn der Eigentümer ein Mehrfamilienhaus während der Mietzeit in Eigentumswohnungen umwandelt, mit Ziel diese zu verkaufen, dann hat der Mieter automatisch ein gesetzliches Vorkaufsrecht.
Der Mieter könnte dann zu den gleichen Konditionen eintreten, wie der Eigentümer sie einem Dritten bietet. Allerdings ist hier ein Recht auf Mietkauf nicht gesetzlich festgehalten.