Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der drängendsten Aufgaben der gegenwärtigen Ampelregierung. Im September 2023 legte sie hierzu ein 14-Punkte-Papier vor. Die Kernpunkte sind günstigere Wohnungen, die einfacher geplant und schneller gebaut werden sollen.
So wollen Bund und Länder mehr Wohnraum schaffen
Christoph Doering
Immobilienmakler
Letztes Update: 22. Dezember 2023
Lesedauer: 4 Minuten
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der drängendsten Aufgaben der gegenwärtigen Ampelregierung. Im September 2023 legte sie hierzu ein 14-Punkte-Papier vor. Die Kernpunkte sind günstigere Wohnungen, die einfacher geplant und schneller gebaut werden sollen.
Ursprüngliches Ziel: Bau von jährlich 400.000 Wohnungen
Im Koalitionsvertrag wurden jährlich 400 000 neue Wohnungen festgeschrieben, von denen 100.000 Sozialwohnungen sein sollen. Das erschien Fachleuten schon vor Monaten unrealistisch. Mit Stand 22.12.23 werden bis Ende des Jahres 270.000 Wohnungen neu gebaut worden sein, im kommenden Jahr sollen es 265.000 werden. Die Maßnahmen der Regierung zu Förderung des Wohnungsbaus setzen an unterschiedlichen Stellen an. Nachfolgend die Details.
Neuer Energieeffizienzstandard nicht mehr verbindlich
Ursprünglich wollte die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode den Energieeffizienzstandard für Neubauten auf EH 40 verschärfen. Von diesem Vorhaben ist sie abgerückt, es soll weiter der gegenwärtige Standard EH 55 gelten. Neubauten und Sanierungen mit diesem Standard erhalten eine staatliche Förderung. Das Abrücken von EH 40 begründet die Regierung mit den Kosten für Bauträger und mit den geplanten Energierichtlinien der EU, die eine zusätzliche nationale Regelung überflüssig machen. Drittens gebe es weitere Maßnahmen für den Klimaschutz in Gebäuden, so das neue Heizungsgesetz. Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Hauseigentümer beim Einbau einer Wärmepumpe 30 – 75 % der Kosten als direkten Zuschuss. Die Förderhöhe hängt vom individuellen Einkommen ab.
Kreditentlastung für Familien
Infolge der Zinsanhebungen der EZB als Maßnahme der Inflationsbekämpfung sind auch die Bauzinsen deutlich gestiegen. Das belastet Familien extrem, die ein Eigenheim finanzieren wollen. Dagegen hat die Bundesregierung als Maßnahme das schon bestehende KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ mit mehr Geld ausgestattet. Die Kredithöchstbeträge steigen um 30.000 Euro, die Fördergrenze von 60.000 auf 90.000 Euro zu versteuerndes Familieneinkommen. Bis zu dieser Grenze erhalten Familien künftig die KfW-Förderung. Das wird die Zahl der Antragsberechtigten deutlich erhöhen. Auch das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ für die Sanierung von Bestandsgebäuden soll finanziell besser ausgestattet werden.
Wohneinheiten aus leerstehenden Gewerbeimmobilien schaffen
Während der Corona-Pandemie gaben Geschäftsinhaber teilweise auf. Ihre Gewerbeimmobilien liegen vielfach sogar in innenstädtischer Bestlage. Die Bundesregierung würde daraus gern Wohnungen machen und schätzt das Potenzial auf 235.000 neue Einheiten. Es ist selbstverständlich viel kostengünstiger, Büros und Ladengeschäfte zu Wohnungen umzuwidmen, als Wohnungen neu zu bauen. Geringfügige Umbaumaßnahmen sind aber nötig, die ein KfW-Programm in den Jahren 2024 und 2025 mit 480 Millionen Euro fördern soll.
Senkung der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist der größte Nebenkostenpunkt beim Kauf eines Eigenheims. Sie lässt sich zwar nicht per Bundesgesetz senken, die Hoheit hierüber haben die Länder und Kommunen. Der Bundesregierung schwebt aber vor, diese Steuer flexibler zu gestalten, indem sie etwa die Freibeträge anhebt. Das lehnen die Länder und Kommunen jedoch bislang ab.
Schnellere Planung und Genehmigung
Auf andauernde Kritik stoßen in Deutschland die langsamen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Diese will die Bundesregierung über einer Modernisierung der Landesbauordnungen beschleunigen. Das Ziel besteht darin, die Planung innovativer zu gestalten und auch die Abweichung von kostenintensiven Standards zu ermöglichen. Zusätzlich soll die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) eigene Grundstücke dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen.