Das Vergleichswertverfahren
Aus dem Namen 1Vergleichswertverfahren lässt sich bereits herauslesen, dass Immobilienpreise miteinander verglichen werden. Zunächst versucht man, dass direkte Vergleichswertverfahren anzuwenden. Hierzu ermittelt man von gleichwertigen Objekten (gleiche Lage, annähernd gleiche Gebäude, annähernd gleiche Merkmale) die Verkaufspreise der letzten Zeit.
Anhand dieser Preise lässt sich der aktuelle Marktwert der Immobilie sehr genau festlegen, zumal es die Möglichkeit gibt für die verschiedenen Merkmale eines jeden Hauses Zu- und Abschläge zu berechnen.
Finden sich nicht ausreichend aktuelle Vergleichsobjekte, so kann man im indirekten Vergleichswertverfahren auf Durchschnittswerte der Gutachterausschüsse zurückgreifen und ebenfalls die Korrekturfaktoren (Auf- und Abschläge) für die eigene Immobilie möglichst genau bestimmen.
Das Ertragswertverfahren
Bei vermieteten Objekten, bzw. bei zur Vermietung bestimmten Immobilien, wendet man das ²Ertragswertverfahren an. Zunächst der Wert des Grundstücks einzeln betrachtet. Der Bodenrichtwert (von Gutachterausschüssen festgelegt) wird unter Berücksichtigung möglicher Besonderheiten, wie zum Beispiel einem Wegerecht, ermittelt.
Anschließend werden die Mieteinnahmen abzüglich aller Bewirtschaftungskosten bestimmt. Das Ergebnis wird mit einem Vervielfältiger (komplizierte Rechengröße, die die Restnutzungsdauer und andere Punkte der Immobilie berücksichtigt) multipliziert. Das Ergebnis ist der Gebäudeertragswert.
Die Summe des Gebäudeertragswertes und des Bodenwertes ergibt den Verkehrswert der Immobilie nach dem Ertragswertverfahren.
Das Sachwertverfahren
Immer wenn für ein selbstbewohntes Haus keine ausreichenden Vergleichswerte vorliegen und dementsprechend das Vergleichswertverfahren kein realistisches Ergebnis berechnen kann, kommt das ³Sachwertverfahren zum Einsatz. Dieses Verfahren wird häufig auch zusätzlich zum Vergleichsverfahren eingesetzt, um die dort ermittelten Ergebnisse zu validieren, bzw. ein genaueres Endergebnis als Verkehrswert festlegen zu können.
Zunächst wird im Sachwertverfahren ebenfalls der Wert des Grundstückes ermittelt. Dies geschieht vorzugsweise nach dem Vergleichswertverfahren (gleichartige Grundstücke in gleicher Lage). Sollte dies nicht möglich sein, weil zum Beispiel in einer Innenstadt nur wenige gleichartige Grundstücke verkauft werden, so wird der durch Gutachterausschüsse ermittelte Bodenrichtwert herangezogen.
Für die Gebäude auf dem Grundstück wird mithilfe des Sachwertverfahrens der Preis dermaßen ermittelt, dass man die gesamten Kosten für einen Ersatzbau (Neubau) der Immobilie berechnet. Die bisherige Abnutzung der Immobilie (Alter, Mängel, etc.) wird über mathematische Formeln abgezogen, sodass man letztlich einen Gebäudewert ermitteln kann.
Grundstückswert und Gebäudewert zusammen ergeben dann den Verkehrswert der Immobilie.