Wer sein eigenes Haus an nahe Verwandte weitervererben möchte, sollte sich rechtzeitig um alles Wichtige kümmern, denn beim Vererben gibt es einige Faktoren zu beachten. Einen kleinen Überblick darüber, wie Sie Ihre eigene Immobilie richtig vererben und woran Sie dabei auf jeden Fall denken sollten, finden Sie in diesem Artikel.
Das eigene Haus vererben: So geht’s richtig



Christoph Doering
Immobilienmakler
Letztes Update: 22. Dezember 2023
Lesedauer: 3 Minuten
Wer sein eigenes Haus an nahe Verwandte weitervererben möchte, sollte sich rechtzeitig um alles Wichtige kümmern, denn beim Vererben gibt es einige Faktoren zu beachten. Einen kleinen Überblick darüber, wie Sie Ihre eigene Immobilie richtig vererben und woran Sie dabei auf jeden Fall denken sollten, finden Sie in diesem Artikel.
Beim Vererben sind viele Faktoren zu beachten
Das Erbe rechtzeitig zu regeln ist wichtig, vor allem um mögliche Streitigkeiten bei den Hinterlassenen zu vermeiden. Das gilt auch für das Eigenheim. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Immobilie zu vererben, darunter das Testament. In einem Testament wird festgelegt, wer die Immobilie erhalten und was damit geschehen soll. Andernfalls wird die gesetzliche Erbfolge in Kraft treten. Ein Haus kann aber auch zu Lebzeiten bereits an die entsprechenden Wunscherben weiter verschenkt werden. Kinder oder Enkel können so teilweise einiges an Erbschaftssteuer sparen.
Beim Erben erhalten die Hinterbliebenen je nach Verwandtschaftsgrad einen Anteil. Dabei wird zunächst der Ehepartner berücksichtigt. Danach folgen Kinder, Enkel, Urenkel, Geschwister und weitere Erben nach erster bis fünfter Ordnung. Erben der 2. Ordnung erben nur, wenn es keine Erben 1. Ordnung gibt und so weiter.
Nur der Ehepartner erhält stets einen Anteil des Nachlasses, unabhängig davon, ob es weitere Erben gibt. Er ist nur Alleinerbe, sofern es keine Erben 2. und 3. Ordnung gibt. Außerdem stehen dem Ehepartner grundsätzlich Gegenstände aus der gemeinsamen Immobilie sowie Hochzeitsgeschenke zu. Wie hoch das Erbe für den hinterbliebenen Partner ausfällt, ist abhängig vom vereinbarten Güterstand.
So können Sie Ihre Immobilie richtig vererben
Tritt die gesetzliche Erbfolge ein, haben Vererber keinen Einfluss darauf, wer was erhält. Aus diesem Grund ist es so wichtig, frühzeitig festzulegen, wer die Immobilie erben soll. Immerhin beinhaltet das Thema Erbe auch ein großes Konfliktpotenzial. Sorgen Sie beim Aufsetzen Ihres Testaments unbedingt für unmissverständliche Formulierungen. So können Sie verhindern, dass die Immobilie am Ende mehreren Personen zu gleichen Teilen gehört und eventuell sogar verkauft werden muss, weil sich die Erben nicht einigen können. Das Benennen eines Testamentsvollstreckers sorgt dafür, dass Ihren Wünschen auch wirklich entsprochen wird.
Beachten Sie auch, dass bei der Festlegung eines Alleinerbens nicht automatisch alle anderen Verwandten enterbt werden. Stattdessen greift der gesetzlich festgelegte Pflichtteil von der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Alleinerbe muss diesen Pflichtteil dann an die berechtigten Miterben ausbezahlen. Da diese Ausbezahlung sofort erfolgen muss, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass der Erbe eventuell sogar die geerbte Immobilie dafür verkaufen muss und sie dann doch nicht im Familienbesitz bleibt.
Eine Überlegung wert ist auch, einen Erbvertrag abzuschließen. Der Unterschied zum Testament besteht darin, dass sowohl der Erblasser als auch der Erbe dem Vertrag zustimmen muss. So kann sich der Erbe frühzeitig vorbereiten und die Immobilie ist besser vor Erbstreitigkeiten geschützt.
Um die vielen Probleme und Stolperfallen zu vermeiden, die beim Thema Erben auftreten können, sollten Sie sich am besten von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Ein solcher Experte kann Ihnen beim Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrags im Detail helfen und Sie über sämtliche wichtige Faktoren informieren.