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Druck von Habeck: Werden Wohnimmobilien bis 2045 klimaneutral?

Immobiliensanierung-2045
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Christoph Doering

Immobilienmakler

Letztes Update: 22. Dezember 2023

Lesedauer: 3 Minuten

Deutschland hat sich mit dem Klimaschutzgesetz verpflichtet, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Dabei sind Maßnahmen im Gebäudesektor, der etwa 30 % der CO2-Emissionen verursacht, für die Erreichung dieses Ziels unumgänglich. Bundeswirtschaftsminister Habeck will nun mit einer umstrittenen Gesetzesänderung bereits ab 2024 neue Öl- und Gasheizungen weitgehend verbieten. Bei einem Heizungstausch könnten dann auf Immobilienbesitzer erhebliche Kostenbelastungen zukommen.

Neue Öl- und Gasheizungen sollen ab 01.01.2024 nicht mehr eingebaut werden

Das Heizen mit fossilen Brennstoffen zu reduzieren und mittelfristig ganz abzuschaffen, ist der Kernpunkt der sogenannten „Wärmewende“. Habeck und Bundesbauministerin Geywitz wollen dafür das Gebäudeenergiegesetz novellieren: Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen demnach mindestens zu 65 % erneuerbare Energien nutzen. In der Praxis würde diese Regelung das Aus für reine Öl- und Gasheizungen bedeuten. Zwar dürften bestehende Anlagen weiterbetrieben, neue aber nicht mehr verbaut werden.

Welche Heizungsarten wären dann ab 2024 zulässig? Laut Experten läuft die Gesetzesinitiative auf die großflächige Nutzung von Wärmepumpen hinaus: Entweder in Reinform oder in Kombination mit einer Gasheizung (Hybridheizung). Der Anschluss an Wärmenetze würde an Bedeutung zunehmen, während Alternativen wie Stromdirektheizungen oder Heizen mit Biomasse Nischenlösungen bleiben dürften.

Die Gesetzesreform ist noch unkonkret und politisch umstritten

Ob die Neuregelung tatsächlich kommt und wie die Details aussehen werden, ist derzeit unklar. Zum einen ist der kurzfristige Zeitpunkt selbst innerhalb der Bundesregierung umstritten. Aber auch die Realisierbarkeit wird angezweifelt, denn aktuell wird über 80 % der Heizleistung in Deutschland mit fossilen Brennstoffen erzeugt. Rund 21 Millionen Heizungsanlagen werden mit Öl oder Gas betrieben und wären potenziell von der Gesetzesänderung betroffen. Branchenverbände weisen deshalb bereits auf die begrenzten Ressourcen hin, sowohl bei den Fachkräften für Heizungsbau als auch bei der Verfügbarkeit von Wärmepumpen. Ein weiteres Diskussionsthema ist die finanzielle Belastung der Immobilienbesitzer. Bei einem Heizungstausch kommen enorme Kosten sie zu, die sich bei einem Umstieg auf regenerative Energien noch erhöhen dürften.

Wie diesen Herausforderungen konkret begegnet wird, ist noch weitgehend offen. Bei einer Pressekonferenz am 9. März sprach Habeck davon, dass „zahlreiche Ausnahmen, Übergangslösungen und -fristen“ vorgesehen seien. Er räumte auch ein, dass die Frage der Produktionskapazität für Wärmepumpen noch geklärt werden müsse. Bezüglich der Umbaukosten stellte der Minister ein „milliardenschweres Förderprogramm“ in Aussicht, dass sich am Einkommen der Betroffenen orientieren solle.

Hohe Kostenbelastung vor allem bei älteren Immobilien

Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten ziehen offenbar viele Immobilienbesitzer einen absehbaren Heizungstausch vor. Das legen jedenfalls die Zahlen nahe: Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland fast 1 Million neuer Heizungen eingebaut, davon knapp 600.000 Gas- und mehr als 56.000 Ölheizungen. Bei einer erwarteten Betriebsdauer von 20 – 30 Jahren sind diese Anlagen natürlich für das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 kontraproduktiv.

Das Wirtschaftsministerium spricht in diesem Zusammenhang von Panikkäufen. Aus Sicht der Immobilienbesitzer handelt es sich jedoch um eine rationale Entscheidung, vor allem bei älteren Bestandsgebäuden. Denn um solche Bauten mit einer Wärmepumpe effektiv zu heizen, müssen häufig auch die Heizkörper ausgetauscht und die Gebäudedämmung saniert werden. Dadurch entstehen hohe Zusatzkosten. Ob und wie weit diese durch das angekündigte Förderprogramm berücksichtigt werden, ist nicht entschieden.

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