Die Förderung der staatlichen KfW-Bank für energieeffiziente Gebäude wurde am 24. Januar von der Bundesregierung gestoppt. Das liegt auf der einen Seite an einer Flut von Anträgen und auf der anderen Seite an einer sogenannten „Fehlsteuerung“, denn die Mittel für die Förderung waren eine Woche vor dem geplanten Ende ausgeschöpft. Zum Teil wird die Förderung wieder aufgenommen, sodass manche Anträge wieder bewilligt werden können.
Förderungen und Zuschüsse beim Immobilienkauf
Christoph Doering
Immobilienmakler
Letztes Update: 22. Dezember 2023
Lesedauer: 4 Minuten
Die Förderung der staatlichen KfW-Bank für energieeffiziente Gebäude wurde am 24. Januar von der Bundesregierung gestoppt. Das liegt auf der einen Seite an einer Flut von Anträgen und auf der anderen Seite an einer sogenannten „Fehlsteuerung“, denn die Mittel für die Förderung waren eine Woche vor dem geplanten Ende ausgeschöpft. Zum Teil wird die Förderung wieder aufgenommen, sodass manche Anträge wieder bewilligt werden können.
Was wurde gestoppt?
Die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55) wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt, weshalb auch die KfW Tilgungszuschüsse oder direkt ausgezahlte Zuschüsse für neu gebaute Häuser, die höchstens 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren Standardhauses verbrauchen, nicht mehr bewilligt wurden. Auch die Förderung für Sanierungen und die Neubauförderungen für die Effizienzklasse 40 wurden vorläufig gestoppt. Aufgrund zu vieler Anfragen gab es etliche Anträge, die von der KfW nicht mehr bewilligt wurden und in der Schwebe stehen. Das stieß auf viel Kritik, denn eine Vorankündigung fehlte völlig und das Fördern von wirksamen Klimaschutzmaßnahmen fehlt ebenfalls. Etliche Immobilienkäufer und Immobilienbesitzer haben mit ihrem Geld kalkuliert und waren auf den frühzeitigen Stopp nicht vorbereitet.
Wann werden die Förderungen wieder aufgenommen?
Die Förderung für Sanierungen soll dann wieder aufgenommen werden, wenn die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Ein genauer Zeitpunkt wurde dafür bislang nicht festgelegt. Auch die Neubauförderung für EH40-Neubauten sollen je nachdem wie viele Mittel in Energie- und Klimafonds zur Verfügung stehen, wiedereingeführt und verbessert werden. In Zukunft sollen Fördermittel ganz gezielt dort eingesetzt werden, wo die CO2-Einsparung am höchsten ist.
Viele Antragssteller fragen sich außerdem, was mit den eingegangenen Anträgen passieren wird, die noch nicht genehmigt wurden. Bisher gibt es auch dazu noch keine genauen Antworten. Um den Antragstellern, deren Anträge bereits eingegangen, aber noch nicht bewilligt wurden, dennoch Kredite anzubieten, prüfen Bundesregierung und KfW zurzeit ein Darlehensprogramm. Dadurch soll vermieden werden, dass Liquiditätslücken für baureife Projekte aufseiten der Antragsteller entstehen.
Zumindest die Bundesförderung für effiziente Gebäude der BAFA läuft unverändert weiter. Eigentümer und Hauskäufer können beim BAFA eine Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen in Erneuerbare Energien beantragen. Gefördert werden anteilig Kosten für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, erneuerbare Energien für Heizungen, der Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz und Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Nach der Antragseinreichung vergehen meistens ca. vier bis sechs Wochen bis zur Auszahlung der Fördermittel.
Was wird mit der neuen Energieeffizienz-Förderung eingeführt?
Zukünftig gibt es auf Antrag wieder Förderungen für eine energieeffiziente Sanierung, solange es sich um einen Umbau zum Effizienzhaus beziehungsweise um ein Effizienzgebäude handelt. In den letzten Wochen stellte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestags neue Mittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro bereit. Dieses Geld soll laut Angaben zur Abarbeitung der bis vor dem 24. Januar gestellten Altanträge als auch für die Wiederaufnahme der Sanierungsförderung genutzt werden. Vor dem plötzlichen Einstellen der Förderungen waren die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und 100 gefördert worden. Laut den Angaben des Ministeriums wird an den Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen nichts verändert. Für die Energieeffizienzstufen bedeutet dies, dass je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer der Energiebedarf der Immobilie ausfällt.
Des Weiteren soll auch die Förderung von Neubauten nach der Effizienzhaus-Stufe 40 erneut eingeführt werden. Diese soll allerdings zeitlich befristet und auf eine Milliarde Euro gedeckelt sein. Die EH55-Förderung von Neubauten wird dagegen vollkommen eingestellt. Von diesem Wegfall sind laut Experten ca. 50.000 Häuser und Wohnungen betroffen. Viele Bauherren warten nun ab, ob womöglich noch eine Anschluss-Maßnahme kommt.
Durch das Wegfallen der Förderungen steigen die Finanzierungskosten vieler Bau- und Sanierungsmaßnahmen für Immobilienkäufer und Immobilienbesitzer. Experten raten dazu, ruhig zu bleiben und keinen Immobilienkauf abzuwickeln, ohne über eine tragfähige Finanzierung zu verfügen.
Auch einzelne Bundesländer, Kommunen und Gemeinden oder auf bestimmte Personenkreise zugeschnittene Förderprogramme, könnten etwas finanzielle Abhilfe schaffen. Käufer und Bauherren können meistens zinsgünstige Darlehen bekommen. Da diese Unterstützungen sehr unterschiedlich sind, sollten sich Interessierte allerdings zeitig gut über die Möglichkeiten informieren.