1. Startseite
  2. Immobilienkauf
  3. Geerbte Immobilie verkaufen: Alles, was Sie wissen müssen

Geerbte Immobilie verkaufen: Alles, was Sie wissen müssen

Geerbte Immobilie verkaufen
Autorenbild
Autorenbild

Christoph Doering

Immobilienmakler

Letztes Update: 22. Dezember 2023

Lesedauer: 4 Minuten

In Deutschland wird etwa bei jedem zweiten Nachlass eine Immobilie vererbt. Das ist zunächst einmal etwas Gutes, doch nicht immer ist die Immobilie völlig schuldenfrei und einwandfrei saniert, sodass das Halten des Eigenheims gewährleistet werden kann. Manchmal kann es auch zum Streit unter den Angehörigen kommen, die die Immobilie gemeinsam geerbt haben. So kann das Erbe leider schnell zur Last werden. Deshalb ist es wichtig, sich beim Umgang mit der geerbten Immobilie richtig beraten zu lassen, um perfekt über alle Möglichkeiten und eventuelle Folgen informiert zu sein. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie als Erbe einer Immobilie beachten sollten.

Was es beim Immobilie-Erbe zu beachten gibt

Ein Erbe anzunehmen, bedeutet nicht nur, die hinterlassenen Vorzüge zu erhalten, sondern auch mögliche Schulden zu übernehmen. Aus diesem Grund kann es manchmal besser sein, ein Erbe auszuschlagen. Das ist eine große und schwierige Entscheidung, die nicht nur wohl überlegt sein muss, sondern auch innerhalb von sechs Wochen gefällt werden soll. Sobald diese Frist endet, gilt das Erbe nämlich automatisch als angenommen.
Um eine solche Entscheidung zu treffen und zu erkennen, welcher Schritt der richtige ist, gilt es, sich einen genauen Überblick über die Lage zu machen und den Wert und die Nutzbarkeit der geerbten Immobilie zu erfahren.

Mithilfe eines Experten können Sie den baulichen Zustand der Immobilie überprüfen. Das ist sehr wichtig, denn gerade alte Häuser können in der Sanierung sehr teuer werden. Lassen Sie den Wert beurteilen und überlegen Sie erst dann, ob es sich für Sie rechnen würde, den Nachlass anzutreten.

Des Weiteren besitzen Sie als Erbe das Recht, beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug anzufordern. Dort können Sie einsehen, ob die Immobilie durch Schulden und Hypotheken belastet ist. Außerdem sollten Sie sich bei der Bank des Verstorbenen informieren, ob weitere Schulden, mögliche Mieteinnahmen oder Guthaben existieren. Dafür muss ein Erbe entweder eine über den Tod hinaus geltende Kontovollmacht, eine Vorsorgevollmacht oder ein notarielles Testament vorlegen.

Was es über Steuer und Erbschaft zu wissen gibt

Wenn Sie als naher Verwandter eine Immobilie erben, brauchen Sie sich normalerweise keine Sorgen ums Finanzamt machen. Erst bei Vermögen, die die Grenzen der Freibeträge überschreiten, werden Steuern fällig. Sollte das der Fall sein und das Erbe beispielsweise im Bereich mehrerer Millionen Euro liegen, dann sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden. In manchen Fällen kann es sich auch lohnen, einen Kredit aufzunehmen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Wichtig ist, dass das Erben einer Immobilie innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt mitgeteilt werden muss, damit eine Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung ausgefüllt werden kann.

Für Ehegatten, gesetzliche Lebenspartner und Kinder gelten übrigens spezielle Vorteile, denn für sie bleibt eine selbst genutzte Immobilie im Erbfall steuerfrei – vorausgesetzt, sie wohnen schon darin. Erben müssen außerdem zehn Jahre lang in dem Haus wohnen und dürfen es in dieser Zeit auch nicht vermieten, außer das Erbe muss in ein Pflegeheim. Bei Kindern gilt die zusätzliche Regel, dass bis maximal 200 Quadratmeter keine Erbschaftssteuer fällig wird.

Im Fall eines gemeinsamen Erbes gilt, dass keiner der Erben ohne den Rest handlungsfähig ist und kein recht hat, allein zu entscheiden. Sollte es aufgrund unterschiedlicher Interessen zum Streitfall kommen, der auch nach Jahren nicht beigelegt werden kann, kommt es letztendlich zu einer Teilungsversteigerung. Das sollte dringend vermieden werden.

Haben Sie als Miterbe oder auch als alleiniger Erbe eine Entscheidung getroffen, muss das Antreten des Erbes zunächst bestätigt werden, indem Sie sich offiziell als neuer Besitzer eintragen lassen. Dazu wird oft ein Erbschein benötigt, der beim Nachlassgericht beantragt werden kann. Liegt dagegen ein notarielles Testament vor, reicht es auch, dieses vorzuzeigen. Nachdem das Erbe angenommen wurde, ist es anschließend nicht mehr möglich, dies wieder zurückzuziehen.

Autor der Beiträge:


Christoph Doering - DM Immo

„In diesem Ratgeber möchte ich Sie über alle relevanten Informationen, rund um den Verkauf, Kauf und alle weiteren Fragen zu Ihrer Immobilie informieren. Das Wissen stammt aus meiner über 10-Jährigen Erfahrung im Bereich Immobilien. Falls Ihr Wunsch, eine Immobilie zu verkaufen oder zu kaufen konkreter wird, stehen ich und mein Team Ihnen als kompetenter Makler zur Seite.“

Christoph Doering und Ihr DM.Immo Team

Wichtige Themen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

Rufen Sie uns an