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Grundsteuererklärung 2022: Das ist zu beachten

Grundsteuererklärung 2022
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Christoph Doering

Immobilienmakler

Letztes Update: 22. Dezember 2023

Lesedauer: 3 Minuten

Die Grundsteuererklärung 2022 steht an und deshalb stellen sich zurzeit viele Leute die Frage, welche Punkte dabei beachtet werden müssen. Was gehört alles zur Wohnfläche und wie kann sie berechnet werden? In diesem Artikel möchten wir Ihnen ein paar grundlegende Informationen mit an die Hand geben, die Sie bei Ihrer Grundsteuererklärung berücksichtigen sollten.

Das gilt für die Grundsteuererklärung

Die Grundsteuer 2022 wird von den Finanzämtern für Grundbesitz in Deutschland erhoben. Zu dieser Grundsteuer gehören nicht nur bebaute Grundstücke, sondern auch landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Grundstücke. Eigentümer sind dazu verpflichtet, einmal jährlich eine Grundsteuer an die Kommunen zu zahlen, die für die Städte und Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Mit diesem Geld werden beispielsweise Kitas gebaut. In allen Bundesländern bis auf Baden-Württemberg (hier wird nur die Grundstücksfläche benötigt), müssen Sie für ganz oder teilweise zu Wohnzwecken genutzte Immobilien die Wohnfläche in der Grundsteuererklärung angeben.

Welche Formulare werden für die Grundsteuer 2022 benötigt?

Es ist vor allem abhängig von Ihrem Bundesland, welche Formulare für die Grundsteuer 2022 benötigt und welche Angaben in der Feststellungserklärung gemacht werden müssen. Je nachdem in welchem Bundesland Sie sind, wird das Bundesmodell oder ein abweichendes Ländermodell verwendet. Auch der Umfang der Angaben kann sich unterscheiden, weshalb es schwierig ist, hierbei noch den Überblick zu behalten. Die folgenden Formulare werden zur Grundsteuererklärung bei Elster benötigt:

  • Benutzerkonto bei Elster
  • Zertifikatsdatei
  • Aktenzeichen
  • Grundbuchinformationen
  • Spezifische Informationen je nach Landesmodell

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

Es gibt keine exakten Regelungen dafür, wie die Wohnfläche berechnet werden soll. Auf jeden Fall zulässig ist zum Beispiel die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung. Angaben zur Wohnfläche könnten Sie beispielsweise in den folgenden Unterlagen finden:

  • Kaufvertrag der Immobilie
  • Unterlagen zur Versicherung oder Finanzierung der Immobilie
  • im Mietvertrag
  • Bauunterlagen (z. B. Wohnflächenberechnung des Architekten)
  • in der Teilungserklärung

Wurde die Wohnfläche bis zum 31.12.2003 nach der zweiten Berechnungsverordnung schon einmal ermittelt, kann auch diese für die Berechnung genutzt werden. Die Steuererklärung ist bis zum 31.10.2022 abzugeben und soll elektronisch übermittelt werden.

Autor der Beiträge:


Christoph Doering - DM Immo

„In diesem Ratgeber möchte ich Sie über alle relevanten Informationen, rund um den Verkauf, Kauf und alle weiteren Fragen zu Ihrer Immobilie informieren. Das Wissen stammt aus meiner über 10-Jährigen Erfahrung im Bereich Immobilien. Falls Ihr Wunsch, eine Immobilie zu verkaufen oder zu kaufen konkreter wird, stehen ich und mein Team Ihnen als kompetenter Makler zur Seite.“

Christoph Doering und Ihr DM.Immo Team

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