Wenn Sie das Erbe trotz Haus, oder anderer Vermögenswerte ausschlagen wollen, können Sie dies mittels einer Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht tätigen. Wie bereits erwähnt, haben Sie sechs Wochen Zeit diese Erklärung einzureichen.
Wenn Sie jedoch einen Auslandswohnsitz haben, so verlängert sich diese Frist auf sechs Monate nach Kenntnisnahme über die Erbschaft. Auch in diesem Fall gilt das Erbe als angenommen, wenn die Frist verstrichen ist.
Wenn Sie das Erbe ausschlagen wollen, sollten Sie ebenfalls alle notwendigen Unterlagen für das Nachlassgericht vorliegen haben. Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung
- Sterbeurkunde oder Name / Geburtsname / Geburts- und Todesdatum, sowie die letzte Adresse des Aufenthaltsortes des Erblassers.
Weiterhin sollten Sie sich vorab einen genauen Überblick über die Erbschaft verschaffen. Haben Sie die Erbschaft einmal angenommen, so ist das Ablehnen dieser nicht mehr möglich.
Wenn Sie das Erbe annehmen wollen, so können Sie dies mittels einer formfreien ausdrücklichen Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht tun. Weiterhin gilt die Erbschaft auch durch stillschweigendes, schlüssiges Handeln als angenommen. Nehmen Sie also beispielsweise Mietzahlungen entgegen, oder versetzen den Schmuck des Verstorbenen, so gilt das Erbe als angenommen.
Nur selten ist es möglich ein angenommenes Erbe rückgängig zu machen. Nur beispielsweise dann, wenn Sie sich über die Eigenschaften des Nachlasses geirrt haben. Dies kann der Fall sein, wenn sich herausstellt, dass weitere Schulden bestehen, die zu Anfang nicht erkennbar waren.
Ebenfalls ist es auch möglich ein abgeschlagenes Erbe anzunehmen. Dies wird gerade dann relevant, wenn sich herausstellt, dass der Erbe weitere Vermögenswerte besitzt.
Dennoch muss in beiden Fällen ausdrücklich gesagt werden, dass es keine Garantie für das Abschlagen des Erbes, oder die Annahme gibt. In beiden Fällen muss die Sachlage vor einem Nachlassgericht angefochten werden und der Richter entscheidet, ob ein Widerruf der Entscheidung möglich ist.