Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie über Ihr Erbe in Kenntnis gesetzt worden sind, haben Sie sechs Wochen Zeit darüber zu entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen, oder ausschlagen. Schlagen Sie das Erbe währenddessen nicht aus, so gilt dies automatisch als angenommen.

  • Wenn Sie in einer Erbengemeinschaft sind, sollten Sie sich auf eine gemeinsame Lösung über das geerbte Haus einigen. Ein Verkauf ist nur mit der Zustimmung aller Erben möglich.

  • Wenn Sie ein Haus geerbt haben, sollten Sie darauf achten dieses von einem Gutachter einwerten zu lassen. Andernfalls übernimmt diese Aufgaben das Finanzamt für Sie, wodurch die Bewertung zu Ihren Ungunsten ausfallen kann.