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Hausbesitzer atmen auf: EU lockert Gebäudesanierungspflicht

EU Gebäudesanierung
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Christoph Doering

Immobilienmakler

Letztes Update: 13. März 2024

Lesedauer: 4 Minuten

Energieeffizienz ist heute ein Wort, dass jeder Hauseigentümer kennt und teilweise sogar fürchtet. Es geht bei diesem Thema nämlich nicht nur darum, eine möglichst günstige Heizung zu haben, sondern auch um die Sanierungspflicht für Gebäude. Allerdings können Hauseigentümer nun ein wenig aufatmen, denn die EU will auf eine Sanierungspflicht von einzelnen Wohnhäusern verzichten.

Wie war das mit der Sanierungspflicht der EU?

Eigentlich hatte die EU eine Richtlinie vorgesehen, die besagte, dass ab 2030 alle unsanierten Gebäude zumindest ein gewisses Maß an Energieeffizienz aufweisen müssten. Grund dafür ist natürlich der Klimawandel. Darüber stimmte das EU-Parlament im März 2023 ab. Danach hätten bis 2030 alle Wohngebäude mindestens die Effizienzklasse E erreichen müssen und ab 2033 sogar die Effizienzklasse D. Ausnahmen wären erlaubt gewesen, beispielsweise, wenn die Sanierung nicht wirtschaftlich oder wegen Handwerkermangels nicht durchführbar gewesen wäre.

Die Sanierungspflicht in der jetzigen Form

Man hat sich jetzt aber eine andere Strategie überlegt, unter anderem wegen des Protests aus einzelnen EU-Mitgliedstaaten: Der gesamte Immobiliensektor soll nun gesetzte Ziele erreichen. Grund dafür ist, dass einzelne Eigentümer dadurch überfordert sein könnten, wenn sie die Sanierung finanziell tragen müssten. Die EU-Mitgliedstaaten haben jetzt viel Spielraum, das Gesetz umzusetzen. Die Bundesbauministerin spricht hier vom sogenannten Quartieransatz. Dieser Begriff bedeutet, dass Stadtteile oder Dörfer als Ganzes angesehen werden. Dann fließen auch Neubauten mit einer hohen Effizienzklasse in die Bewertung mit ein und wirken sich positiv auf den Durchschnitt des ganzen Quartiers aus, sodass eben nicht mehr jedes einzelne Wohnhaus saniert werden muss.

Was bedeutet die gelockerte Sanierungspflicht für Eigentümer?

Die gelockerte Gebäudesanierungspflicht bedeutet für Hauseigentümer ganz konkret, dass sie vorerst das Haus nicht dämmen oder die Fenster austauschen müssen. Denn das ist bei der energetischen Sanierung ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig gelten aber weiterhin die Vorschriften in den deutschen Gesetzen. Hier besteht beispielsweise folgende Pflicht: Wer mehr als 10 % seiner Fassade erneuert, muss sie auch gleich dämmen. Besonders wegen der gestiegenen Energiepreise ist das natürlich eine sinnvolle Idee, denn ein gedämmtes Haus hat nun mal einen niedrigeren Energieverbrauch, weil weniger Wärme entweicht. Die Lockerung in der geplanten Sanierungspflicht führt jetzt aber dazu, dass nicht intakte Fassaden saniert werden müssen, sondern dass man damit warten kann, bis eine Sanierung notwendig ist. Gerade für Menschen, die Altbauten besitzen und oft nicht in der Lage sind, die finanzielle Belastung der Sanierung zu tragen, ist das also eine gute Nachricht. Wobei – die Sache ist nicht ganz so einfach. Denn energetisch saniert werden muss, sonst können die Klimaziele nicht eingehalten werden. Und da stellt sich natürlich die Frage, was passiert, wenn ein Quartier beispielsweise mangels energieeffizienter Neubauten quasi “durchfällt”. Und die Schonzeit gilt auch nur für die nächsten Jahre, nach 2033 sind die alten Gebäude ebenfalls irgendwann mit der Sanierung dran. Hier lohnt es sich also auf jeden Fall, schon einmal etwas Geld beiseite zu legen.

Autor der Beiträge:


Christoph Doering - DM Immo

„In diesem Ratgeber möchte ich Sie über alle relevanten Informationen, rund um den Verkauf, Kauf und alle weiteren Fragen zu Ihrer Immobilie informieren. Das Wissen stammt aus meiner über 10-Jährigen Erfahrung im Bereich Immobilien. Falls Ihr Wunsch, eine Immobilie zu verkaufen oder zu kaufen konkreter wird, stehen ich und mein Team Ihnen als kompetenter Makler zur Seite.“

Christoph Doering und Ihr DM.Immo Team

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