Anstelle einer Erbschaft oder einer Schenkung ist gelegentlich auch der Verkauf des Hauses an eines der Kinder noch zu Lebzeiten eine mögliche Lösung. Welche Vorgehensweise dabei ratsam ist und welche Steuern dabei anfallen können, erfahren Sie hier.
Hausverkauf an die eigenen Kinder – Wie kann man Steuern sparen?
Christoph Doering
Immobilienmakler
Letztes Update: 22. Dezember 2023
Lesedauer: 4 Minuten
Anstelle einer Erbschaft oder einer Schenkung ist gelegentlich auch der Verkauf des Hauses an eines der Kinder noch zu Lebzeiten eine mögliche Lösung. Welche Vorgehensweise dabei ratsam ist und welche Steuern dabei anfallen können, erfahren Sie hier.
Wann sollte das Haus an die Kinder verkauft werden?
In diesen Situationen kann es sinnvoll sein, das Haus an eines der Kinder zu verkaufen:
- Wenn der Verbleib des Hauses frühzeitig geklärt werden soll.
- Wenn im Gegenzug lebenslanges Wohnrecht für Sie festgelegt wurde.
- Wenn ein Kind die Alters- oder Krankenpflege für Sie übernimmt.
- Wenn nur ein Kind für die Übernahme des Hauses infrage kommt.
- Wenn umfassende Renovierungsmaßnahmen am Haus geplant sind.
Welche Steuern fallen an?
Auch bei einem Verkauf des Eigenheims an die eigenen Kinder fallen Steuern an. Unter anderem können dabei folgende Steuern erhoben werden:
- Spekulationssteuer
Die Spekulationssteuer kann bis zu 40 % des Verkaufspreises betragen. Insbesondere wenn die Immobilie gewinnbringend verkauft wird, kann diese Steuer erhoben werden. Jedoch fällt sie nicht an, wenn die Spekulationsfrist von 10 Jahren bereits abgelaufen ist oder die Immobilie die letzten beiden Jahre vor dem Verkauf selbst bewohnt wurde.
- Schenkungssteuer
Insbesondere wenn der Preis auffällig niedrig liegt, wird eine Schenkungssteuer erhoben. Daher ist es ratsam, einen Objektpreis von mindestens 60 % des ortsüblichen Durchschnitts für die Immobilie anzusetzen. Oft ist auch eine realistische Verkehrswertschätzung durch einen Makler oder Gutachter sinnvoll, um einen konkreten Wert zu ermitteln. Besteht dennoch der Verdacht auf eine Schenkung durch das Finanzamt, da ein besonders geringer Objektpreis festgelegt wurde, können Steuern zwischen 7 und 30 % anfallen. Diese werden allerdings nur auf die Summe erhoben, die den Schenkungssteuerfreibetrag von 400.000€ an die eigenen Kinder überschreitet.
Die Grunderwerbssteuer wird entsprechend §3 des Grunderwerbssteuergesetzes (GrEStG) nicht fällig, sofern ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades vorliegt. Bei anderen Verwandtschaftsbeziehungen, wie beispielsweise beim Hausverkauf an einen Neffen, kann diese Steuer jedoch erhoben werden.
Wie kann man beim Hausverkauf an das eigene Kind Steuern sparen?
Ähnlich wie bei einem gewöhnlichen Hausverkauf fallen auch bei der Veräußerung einer Immobilie an da eigene Kind Steuern an. Um möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen, muss der Verkauf der Immobilie gut vorbereitet sein. Gelegentlich lohnt es sich abzuwägen, ob eine Schenkung oder Vererbung nicht sinnvoller ist. Um die Frage zu klären, welche Strategie die richtige ist, können Immobilienmakler eine große Unterstützung ist. Er kann über rechtliche Grundlagen aufklären und mit Ihnen die ideale Lösung für den Verbleib der Immobilie finden.