Eigentlich dürfte sich jeder darüber freuen, eine Immobilie zu erben. Besonders in Zeiten wie diesen, wo hohe Immobilienpreise vielerorts für Probleme sorgen, verspricht eine vererbte Immobilie finanziellen Gewinn. In manchen Fällen ist dies allerdings nur auf den ersten Blick der Fall, denn es gibt einige Tücken, über die man informiert sein muss, damit das ganze Unterfangen dem neuen Eigentümer nicht teuer zuschulden kommt. In diesem Artikel erklären wir, welche Gefahren und Stolpersteine bei dem Erben von Immobilien auftreten können und wie man am besten mit dem Erbe verfährt.
Immobilien erben: Welche Stolperfallen gibt es?
Christoph Doering
Immobilienmakler
Letztes Update: 22. Dezember 2023
Lesedauer: 2 Minuten
Eigentlich dürfte sich jeder darüber freuen, eine Immobilie zu erben. Besonders in Zeiten wie diesen, wo hohe Immobilienpreise vielerorts für Probleme sorgen, verspricht eine vererbte Immobilie finanziellen Gewinn. In manchen Fällen ist dies allerdings nur auf den ersten Blick der Fall, denn es gibt einige Tücken, über die man informiert sein muss, damit das ganze Unterfangen dem neuen Eigentümer nicht teuer zuschulden kommt. In diesem Artikel erklären wir, welche Gefahren und Stolpersteine bei dem Erben von Immobilien auftreten können und wie man am besten mit dem Erbe verfährt.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass eine Erbschaft auch Schulden betrifft. Wenn ein Haus beispielsweise mit mehreren Hypotheken oder mit Grundschulden belastet ist und der Erbe die Immobilie annimmt, gehen deshalb auch die Schulden auf den neuen Eigentümer über. Es ist sogar möglich, dass die Schulden das Vermögen des Erblassers übersteigen und der Erbe die Hypotheken aus eigener Tasche begleichen muss, womit hohe Verluste einhergehen können. Von daher ist es wichtig, sich über die Finanzen des Erblassers zu informieren. Der potenzielle Erbe hat das Recht, beim Grundbuchamt einen Auszug über den Eintrag der Immobilie zu verlangen. Dadurch kann er sich einen Überblick über die Situation der Immobilie verschaffen und feststellen, ob diese verschuldet ist oder nicht. Auch bei der Bank darf der Erbe sich eine Auskunft über das Vermögen des Erblassers einholen, um festzustellen, ob sich vorhandene Hypotheken aus dem angesparten Vermögen begleichen lassen. Auf Basis dieser relevanten Informationen ist es dann möglich zu entscheiden, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird, ohne dass böse Überraschungen folgen.
Weitere wichtige Faktoren bei der Entscheidung, wie mit der geerbten Immobilie verfahren wird, sind das Alter und der Zustand ebendieser. Eine sinnvolle Vorgehensweise wäre deshalb, zuvor die Meinung eines Sachverständigers einzuholen und zu prüfen, ob Sanierungsmaßnahmen anfallen würden und wie hoch die Kosten für diese wären. Dadurch sind Rückschlüsse auf den Wert der Immobilie möglich, welche die Entscheidung, ob das Erbe angenommen wird, erleichtern können. Ein anderer Faktor, der in die Überlegungen miteinbezogen werden sollte, ist die sogenannte Erbschaftssteuer. Dieser Freibetrag berechnet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses und kann zwischen 7 und 50 Prozent betragen. Falls sich der potenzielle Erbe schließlich dazu entscheidet, das Erbe nicht annehmen zu wollen, ist es innerhalb einer Frist von sechs Wochen möglich, das Erbe auszuschlagen. Dies erfolgt entweder über einen Notar oder persönlich vor einem Nachlassgericht. Wer innerhalb dieser Frist nicht handelt, nimmt das Erbe automatisch an. Es gilt von daher, die sechs Wochen Bedenkzeit zu nutzen und sämtliche zuvor genannten Faktoren gut abzuwägen, um eine fundierte Entscheidung über die Immobilie zu treffen.