Was kann man bei Mietrückstand als Mieter unternehmen?
Oft kommt ein Mietrückstand unverschuldet und total unerwartet. Trotz dessen sollten Sie in diesem Fall schnellstmöglich handeln. In erster Linie sollten Sie, sobald Sie über den kommenden Ausfall Bescheid wissen, Ihren Vermieter über diesen Umstand informieren.
Somit haben Sie als Mieter noch die Möglichkeit auf Kulanz des Vermieters zu hoffen, welcher Ihnen dann eine Verlängerung der Zahlungsfrist gewähren kann.
Weiterhin sollten Sie den Vermieter darüber informieren, wann Sie den überschüssigen Betrag, sowie die kommenden Mieten wieder zahlen können.
Können Sie keine konkrete Antwort finden, wie Sie den Rückstand zahlen können, so sollten Sie schnellstmöglich eine Lösung finden. Folgende Möglichkeiten gibt es, um den Mietrückstand auszugleichen:
Einen Dispokredit beantragen:
Falls Sie noch keinen Dispokredit besitzen können Sie diesen bei der Bank beantragen. In der Regel kann der Kundenberater diesen in Kürze bei Ihnen einrichten, sodass Sie Ihr Konto bis zu einem gewissen Limit überziehen können.
Je nach Liquidität ist die Bank schnell gewillt Ihnen einen Dispokredit zuzusichern, welcher in der Regel 600€ bis 1000€ umfasst.
Haben Sie diesen Kreditrahmen jedoch bereits ausgereizt, sollten Sie sich in Ihrem Umfeld nach anderen Möglichkeiten umschauen. Fragen Sie Freunde und Familie, ob diese Ihnen kurzfristig aushelfen können.
Durch einen Mietverein beraten lassen:
In vielen Städten sind Mietvereine zu finden, wo Sie die Möglichkeit haben sich in Ihrer individuellen Situation beraten zu lassen. Eine Voraussetzung für eine solche Beratung ist in der Regel jedoch eine Mitgliedschaft, welche unter Umständen erst mit einer Wartezeit verbunden ist.
Die Mietschulden vom Jobcenter übernehmen lassen
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen haben Sie die Möglichkeit Ihre Mietschulden vom Jobcenter übernehmen zu lassen. Die Übernahme ist in diesem Fall durch den § 22 SGB II geregelt. Dieser besagt in Abschnitt 8 folgendes:
„(8) Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.“
Aus diesem Abschnitt wird klar, dass das Jobcenter die Mietschulden übernehmen kann. Dennoch sollten Sie darauf achten, dass die Mietschulden nicht durch einen unangemessen teuren, oder großen Wohnraum entstanden sind.
Verringern Sie als Mieter Ihre Miete also nicht, durch beispielsweise einen Umzug, oder durch eine Untervermietung eines Zimmers, ist das Jobcenter nicht dazu verpflichtet die Rückstände zu übernehmen.
Ob ein Antrag nun bewilligt wird oder nicht liegt in diesem Fall im Ermessen des Jobcenters. Wird ein Antrag bewilligt, so erfolgt die Übernahme meist nicht, ohne den Mieter in die Pflicht zu nehmen.
In den meisten Fällen wird ein Darlehen vom Jobcenter für die Mietschulden gewährt, welches Sie als Mieter abzutragen haben. Dies kann auch in kleinen Raten geschehen. Üblicherweise wird das Darlehen dann vom monatlichen Regelsatz abgezogen.
Die Mietschulden vom Sozialamt übernehmen lassen
Neben dem Jobcenter kann auch das Sozialamt die Mietschulden übernehmen. Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld 2 beziehen und trotzdessen Ihre Miete nicht zahlen können, oder im Rückstand sind.
Wohngeld beantragen
Wenn Sie Ihre Mietschulden ausgleichen wollen können Sie neben dem Sozialamt und dem Jobcenter auch Wohngeld beantragen. Den dafür notwendigen Antrag können Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksamt stellen.