Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Gegensatz zu anderen Forderungen ist bei einem Mietrückstand keine Abmahnung erforderlich. In diesem Fall kann direkt eine fristlose Kündigung erfolgen.

  • Trotz fristloser Kündigung kann der Mieter nicht einfach auf die Straße gesetzt werden. Hier muss eine Räumungsklage durch ein Gericht bewilligt werden.

  • Wenn Sie als Mieter in Zahlungsverzug geraten, sollten Sie in erster Instanz den Vermieter kontaktieren. Ist dieser Kulant, kann er Ihnen einen Zahlungsaufschub gewähren. Weiterhin sollten Sie sich um eine alternative Finanzierung der Miete kümmern.