Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie Ihre Immobilie an Ihren Ehegatten übertragen wollen, dann ist immer eine Schenkung günstiger, als wenn Sie diese vererben.

  • Wenn Sie bereits weit im Voraus planen, wer die Immobilie erhalten soll, kann diese an die gewünschten Angehörigen in Etappen verschenkt werden. Somit nutzen Sie stehts die Steuerfreigrenze aus.

  • Wenn Sie Ihr Haus verschenken wollen und dennoch das Recht beibehalten wollen, darin zu wohnen, können Sie sich ein Nießbrauchrecht einräumen. Dieses ermöglicht Ihnen die Immobilie bis zu Ihrem Lebensende zu nutzen.