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Wie Sie als Immobilienbesitzer die Spekulationssteuer umgehen

Spekulationssteuer umgehen
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Christoph Doering

Immobilienmakler

Letztes Update: 22. Dezember 2023

Lesedauer: 2 Minuten

Wird eine Immobilie gekauft und kurz darauf wieder verkauft, müssen die entstehenden Gewinne aufgrund der Spekulationssteuer versteuert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, bei denen diese Steuer nicht anfällt. Aus diesem Grund sollten Sie sich genau über die Regelungen der Spekulationssteuer informieren, wenn Sie planen, eine Immobilie zu kaufen oder zu erben. Vielleicht schaffen Sie es so mit ein paar Tricks Ihre Steuerlast zu senken oder die Immobilie sogar gänzlich steuerfrei zu veräußern.

Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf

Gesetzlich müssen Steuern auf Gewinne aus privaten Veräußerungen und Einnahmen aus Kapitalanlagen gezahlt werden. Die Spekulationssteuer fällt selbst bei einem Verkauf an Familienmitglieder an. Durch die Steuer soll vermieden werden, dass Investoren von Immobilien Preissteigerungen ausnutzen und dadurch die Mieten in unbezahlbare Höhen getrieben werden.

Wie hoch die Spekulationssteuer letztendlich ausfällt, ist nicht genau zu sagen, da dies abhängig von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ist. Hierbei spielen sämtliche zu versteuernde Einkommen aus dem jeweiligen Jahr eine Rolle.

So können Sie die Spekulationssteuer umgehen

Es gibt einige Sonderregelungen, die Verkäufer einer Immobilie für sich nutzen können, um der Spekulationssteuer zu umgehen.
Dazu gehört beispielsweise das Einhalten der Spekulationsfrist. Diese wird schließlich nur dann fällig, wenn die zeitliche Frist nicht eingehalten wurde. Die Frist beträgt zehn Jahre und der Stichtag fällt auf das Datum der Beurkundung des Kaufvertrags. Liegen also zum Beispiel mehr als zehn Jahre zwischen dem Erwerb und dem Verkauf einer Immobilie, ist der Verkauf steuerfrei.
Auch bei einem Erbe oder gar einer Schenkung einer Immobilie ist das Datum des Kaufvertrags der ausschlaggebende Faktor. Die Spekulationsfrist der Immobilie wird sozusagen mitgeerbt und sollte daher bei den Verkaufsplänen mitberücksichtigt werden. Vor dem Verkauf sollten Sie sich genau darüber informieren, wann der Kaufvertrag abgeschlossen wurde und ob die Frist bereits abgelaufen ist.
Übrigens muss bei einer Schenkung keine Spekulationssteuer gezahlt werden. Es kann allerdings die sogenannte Schenkungssteuer anfallen.

Die Spekulationsfrist kann davon ab auch durch einen Mietkaufvertrag oder einen Vorvertrag umgangen werden.
Auch wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, die Sie durchgehend selbst genutzt haben, entfällt die Spekulationssteuer. Es reicht dabei schon, wenn das zu verkaufende Haus in den letzten drei Jahren von Ihnen selbst bewohnt wurde, um es steuerfrei verkaufen zu können. Der Vorteil hierbei ist übrigens, dass auch die Randjahre voll angerechnet werden. Das heißt, dass es auch dann eine Rolle spielt, wenn Sie nicht das komplette Jahr über in der Immobilie verbracht haben.

Beachten Sie die genannten Faktoren, bevor Sie eine Immobilie verkaufen, können Sie die Spekulationssteuer womöglich umgehen.

Autor der Beiträge:


Christoph Doering - DM Immo

„In diesem Ratgeber möchte ich Sie über alle relevanten Informationen, rund um den Verkauf, Kauf und alle weiteren Fragen zu Ihrer Immobilie informieren. Das Wissen stammt aus meiner über 10-Jährigen Erfahrung im Bereich Immobilien. Falls Ihr Wunsch, eine Immobilie zu verkaufen oder zu kaufen konkreter wird, stehen ich und mein Team Ihnen als kompetenter Makler zur Seite.“

Christoph Doering und Ihr DM.Immo Team

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