Was macht ein Notar? Ein kurzer Überblick!
Ein Notar übernimmt sowohl beim Kauf, als auch beim Verkauf einer Immobilie eine wichtige Funktion. Als Träger eines öffentlichen Amtes dient der Notar dazu, Bürgern bei wichtigen, finanziellen Entscheidungen unabhängig zu beraten. Weiterhin beglaubigt der Notar mit Hilfe einer offiziellen Beurkundung den Abschluss eines Rechtsgeschäfts.
Damit ein Notar seine Aufgabe vollständig erfüllt sind Notare dazu verpflichtet die Beteiligten eines Rechtsgeschäfts über die Inhalte in Kenntnis zu setzen. Im Folgenden werden wir Ihnen den Aufgabenbereich eines Notars genau erläutern.
1. Beratung in allen rechtlichen Fragen
Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen eine wichtige finanzielle Entscheidung im Leben. Der Käufer investiert hier hohe Geldbeträge als Darlehen oder aus der eigenen Tasche und für den Verkäufer ist natürlich die Immobilie auch wichtig für sein Vermögen.
Nicht immer handelt es jedoch hier um Ein- oder Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, sondern auch um den Erwerb eines Bauplatzes oder eines Erbbaurechts. Bei all diesen Rechtsgeschäften steht Ihnen der Notar für Fragen zur Verfügung und hält diese bei Abschluss fest.
Daneben klärt ein Notar auch die Ansprüche bei einem Bauträgervertrag. Durch einen Bauträgervertrag sind Sie nicht mehr Bauherr Ihres Hauses, sondern Verpflichten einen Bauträger zur Errichtung Ihres Hauses.
Damit sind Sie dann Erwerber eines Hauses, welches noch nicht gebaut worden ist. In diesem Fall verpflichtet sich der Bauherr das Haus zu errichten und Ihnen anschließend zu Verkaufen.
2. Erstellung von Kaufverträgen und Bestellung des Grundbuches
Daneben ist der Notar auch dafür verantwortlich, die Bestimmungen des Kaufvertrages immer schriftlich festzuhalten. Ebenfalls besorgt er alle dafür notwendigen Unterlagen. Diese müssen dann von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Nach Abwicklung des Kaufvertrages, veranlasst der Notar dann die Änderungen im Grundbuch. Bei Paaren muss geklärt werden, ob beide oder nur einer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.
Bereits im Vorfeld eines Besprechungstermins nimmt der Notar Einblick ins Grundbuch. Es handelt sich hierbei um ein öffentlich zugängliches Register. Meist liegt es im Amtsgericht des jeweiligen Bezirkes, indem das Grundstück sich befindet.
Das Grundbuch gibt Auskunft über die bestehenden Eigentumsverhältnisse und etwaigen Schuldenlasten, welche auf dem Grundstück liegen.
Ebenfalls muss der Notar sicherstellen, dass der Käufer nach der Bezahlung des Kaufpreises die Immobilie erhält und natürlich auch, dass der Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis auf seinem Konto verbuchen kann.
Bei der Erstellung des Kaufvertrages ist es wichtig, dass der Notar dabei auch alle Besonderheiten der Immobilie individuell berücksichtigt. In der Regel erfolgt immer eine Vorbesprechung im Büro des Notars. Daran nehmen der Verkäufer und auch Käufer teil.
3. Überschreibung des Grundpfandrechts an die Bank
Falls nun bei Abschluss des Kaufvertrages die Finanzierung bereits geklärt ist, hat der Käufer nun die Möglichkeit durch eine Hypothek das Grundpfandrecht an der Immobilie an seine Bank zu übertragen. Der Notar veranlasst dann die Eintragung des Grundpfandrechts in das Grundbuch. Sollte dann vielleicht der Kredit nicht bedient werden können, kann die Bank jederzeit eine Zwangsversteigerung der Immobilie erwirken.
In manchen Fällen kann es auch passieren, dass der Verkäufer die Kreditschuld bei der Bank zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht komplett getilgt hat, dann muss in der Regel der Käufer diesen Kredit ablösen. Danach wird die Grundschuld im Grundbuch gelöscht.
Im Kaufvertrag erfolgt dann eine Vereinbarung, dass der Käufer den noch zu zahlenden Betrag an die Bank des Verkäufers zahlt. Natürlich reduziert sich dann auch der Kaufpreis um die entsprechende Summe. Die Bank stimmt in der Regel dann einer Löschung im Grundbuch zu, sobald sie den Betrag erhalten hat.
Normalerweise, wenn nicht anders vereinbart, zahlt der Käufer auch die Kosten für den Notar, dennoch fungiert dieser immer als eine neutrale Instanz für beide Parteien. Sollten dennoch von einer Partei Zweifel bei der Berücksichtigung seiner Belange aufkommen, kann immer ein zweiter Notar zur Überprüfung der Beurkundung herangezogen werden.
Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages durch die beiden Parteien, erhält nun der Notar alle Vollmachten, die notwendig sind, um die Vereinbarungen aus dem Vertrag auch umzusetzen.
4. Grundbucheintragung, Auszahlung Kaufpreis und Grunderwerbssteuer
Nach erfolgter Beurkundung des Kaufvertrages beschafft der Notar dann alle erforderlichen Unterlagen von den beteiligten Personen. In der Regel kann hier schon einmal ein Zeitraum von zwei bis acht Wochen vergehen.
Daneben veranlasst er dann alle notwendigen Änderungen im Grundbuch. Ebenso muss er nun dafür sorgen, dass der Käufer die Kaufsumme an den Verkäufer zahlt oder falls notwendig auch den Rest der Grundschuld bei der entsprechenden Bank auslöst.
Infolge schickt der Notar Kopien des Kaufvertrages an beide Parteien und auch an das zuständige Finanzamt. Von diesem erhält der Käufer einen Bescheid über die Zahlung einer Grunderwerbssteuer.
Erst nach erfolgter Zahlung, kann dann die Umschreibung im Grundbuch erfolgen. Normalerweise kann dieser Vorgang bis zu mehreren Monaten dauern.
Nach Erhalt des Kaufpreises übergibt der Verkäufer der Immobilie nun den Schlüssel an den neuen Eigentümer. Dieser Zeitpunkt muss ebenfalls im Kaufvertrag schriftlich fixiert werden.
Was ist bei einem Immobilienvertrag zu beachten?
Bevor nun der Kaufvertrag aufgesetzt wird, ist es immer ratsam die entsprechende Immobilie vorher mindestens einmal zu besichtigen und auf etwaige Mängel zu prüfen.
Falls der Käufer es versäumt, eine Besichtigung durchzuführen, ist er nach Vertragsabschluss für die Beseitigung etwaiger Schäden selbst verantwortlich, auch in finanzieller Sicht. Damit ein Käufer am Ende nicht draufzahlen muss, sollte er sich selbst einen Überblick über den Wert der Immobilie verschaffen.
Der Notar berät beide Parteien immer gleichermaßen und versucht dabei die Bedürfnisse und Vorstellungen zu berücksichtigen. Käufer und Verkäufer werden durch ihn über mögliche Regelungen informiert.
Im Anschluss erstellt er dann einen ersten Vertragsentwurf. Dieser wird beiden Parteien zur Prüfung vorgelegt. Sollten dann keine Änderungen mehr notwendig sein, wird ein Beurkundungstermin festgesetzt. Hier verliest der Notar den Vertrag, gibt Erklärungen und beantwortet natürlich noch auftretende Fragen.
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