Das Wichtigste in Kürze:

  • Vor allem Kommunen, Kirchen, Stiftungen, aber auch Industrieunternehmen verpachten vermehrt Ihre Grundstücke an Häuslebauer. In der Regel laufen diese Veträge dann 33, 66, oder 99 Jahre.

  • Das Erbbaurecht können Sie sowohl vererben, als auch verkaufen. Dennoch sollte Ihnen klar sein, dass der Wert durch ein Erbbaurecht meist gemindert wird. Präferiert werden vor allem Eigenheime mit eigenem Grundstück.

  • Der größte Vorteil des Erbbaurechts ist, dass Sie kein Grundstück finanzieren müssen. Damit steht Ihnen mehr Kapital zur Finanzierung des Hauses, oder zur Bildung von Rücklagen zur Verfügung.