Wenn Sie sich Ihren Traum von einem Eigenheim erfüllen wollen ist es nicht immer notwendig, dass dazu ein Grund und Boden gekauft werden muss. Die Erbpacht ermöglicht auch den Bau eines Hauses, ohne dazu ein Grundstück zu kaufen.
Im Falle einer Erbpacht pachtet man den Bauplatz einfach langfristig. Das klingt erst einmal vielversprechend, aber Vorsicht das Erbbaurecht birgt auch seine Tücken.
Die Pacht erfolgt zwar über einen langen Zeitraum, aber wenn nun der Erbpachtvertrag ausläuft, dann geht der Grund und Boden inklusive des Hauses an den Grundstückseigentümer über. Sie sollten daher vor Baubeginn genau abwägen, ob sich ein Erbpacht-Grundstück für Sie auch lohnt.
Bei der Erbpacht wird ein Baugrundstück wie schon bemerkt über einen längeren Zeitraum gepachtet. Üblicherweise laufen Erbpachtverträge über 33, 66, 99 Jahre. Darüber hinaus gibt es ebenfalls Verträge mit bis zu 199 Jahren. Dennoch beläuft sich die durchschnittliche Vertragslaufzeit auf rund 99 Jahre.
Bei den Grundstückseigentümern handelt es sich meist um Kommunen, Kirchen, Stiftungen oder auch Industrieunternehmen. Daneben kann natürlich auch jeder andere auf sein Grundstück ein Erbbaurecht vergeben. So kann er dann Einnahmen erzielen, ohne seinen Grund und Boden vollständig zu verkaufen.
Jährlich muss der Pächter dann einen Erbpachtzins an den Erbpachtgeber zahlen, dafür dass der Erbpachtgeber das Grundstück verpachtet. In der Regel beläuft sich der Zins auf rund vier bis fünf Prozent des Grundstückswertes.
Gerade im Kapitalanlagebereich kann das Modell der Erbpacht sinnvoll sein, da man lediglich den Gebäudewert abschreiben kann, nicht aber das Grundstück. Somit können Sie durch einen Erbpachtvertrag die Immobilie vollständig abschreiben.
Dennoch sind Banken meist nicht gewillt die gebaute Immobilie mit dem gleichen Wert, wie auf einem eigenen Grundstück zu beleihen. Ein Grund ist, dass im Falle von Zahlungsausfällen die Bank bis zum Verkauf der Immobilie die laufenden Kosten aus dem Erbpachtvertrag zu zahlen hat.
Außerdem lassen sich Immobilien mit Erbpachtverträgen nicht so gut verkaufen, wie Immobilien, die auf eigenem Grund stehen.
Deswegen rechnen die Banken den Erbpachtzins hoch und ziehen diesen vom Beleihungswert der Immobilie ab.
Da das Erbbaurecht im Grundbuch verankert ist, sind Immobilien mit Erbpachtverträgen trotz des verminderten Beleihungswertes genauso veräußerbar, wie andere Immobilien.
Weiterhin ist es auch möglich ein Erbpachtrecht zu vererben. Sowohl im Falle eines Kaufs, als auch im Falle eines Erbes ist jedoch der neue Erbpachtnehmer dazu verpflichtet die Erbpacht in den vorgegebenen Abständen (monatlich oder jährlich) zu bezahlen.