Das Wichtigste in Kürze:

  • In der Regel darf der Vermieter jederzeit das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf kündigen. Dennoch hat er sich in diesem Fall an bestimmte Richtlinien zu halten.

  • Wenn durch die Kündigung für den Mieter ein Härtefall vorliegt, zum Beispiel, weil er keinen zumutbaren, alternativen Wohnraum findet, kann die Kündigung unwirksam sein.

  • Auch wenn kein Härtefall vorliegt, kann eine Kündigung zum Beispiel bei Missachtung der Kündigungsfrist unwirksam sein.