Das Wichtigste in Kürze:

  • In Deutschland sind fast ein Drittel der Mieterhöhungen fehlerhaft bis unzulässig. Deshalb sollten Sie immer genauesten prüfen, ob eine Mieterhöhung zulässig ist.

  • Wenn Sie eine Mieterhöhung erhalten, müssen Sie als Vermieter dieser erst zustimmen, bevor die Erhöhung zulässig ist. Dennoch kann der Vermieter die Zustimmung auch gerichtlich einklagen.

  • Eine Mieterhöhung zur Angleichung an die ortsübliche Vergleichsmiete ist nicht erlaubt, wenn im Mietvertrag eine Zeit-, Staffel- oder Indexmiete vereinbart wurde.