Verheiratet ein Haus kaufen – Was ist zu beachten?
Wenn Sie als verheiratetes Paar eine Immobilie kaufen, kommt es vor allem darauf an, ob Sie einen Ehevertrag geschlossen haben, oder nicht. Insofern Sie einen Vertrag geschlossen haben, sollten Sie vor einem Hauskauf in die Bedingungen des Vertrags schauen, wem welche Besitzrechte eingeräumt werden.
Haben Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben Sie beim Kauf einer Immobilie zwei verschiedene Möglichkeiten.
1. Beide Partner lassen sich ins Grundbuch eintragen
In den meisten Fällen lassen Paare sich vor allem schon wegen emotionaler Gründe gemeinsam ins Grundbuch eintragen. Jeder möchte ein Hausbesitzer sein. Laut Focus liege die Quote bei selbstgenutzten Immobilien bei nahezu 100 Prozent (siehe Quellen).
Dennoch bringt ein gemeinsamer Eintrag ins Grundbuch seine Vor- und Nachteile mit sich. Solange die Ehe gut läuft, spielt es keine Rolle, wer nun Eigentümer der Immobilie ist. Der Gesetzgeber sieht das Objekt als sogenannte „Ehewohnung“ an und räumt beiden Partnern das Recht ein, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen dort zu wohnen.
Relevant wird der Eintrag ins Grundbuch erst bei einer Scheidung. In diesem Fall stellt sich nämlich die Frage, wer von den Partnern die Immobilie behalten darf. Letztlich gehört beiden Parteien die Hälfte und zumeist haben die Parteien nicht ausreichend Vermögen, um dem anderen Partner seine Hälfte abzukaufen. In diesem Fall müssen Sie eine gemeinsame Einigung über das Objekt treffen.
2. Einer der Partner lässt sich ins Grundbuch eintragen
Wenn sich während der Ehe lediglich einer der Partner ins Grundbuch eintragen lässt, so ist dieser auch der Entscheidungsträger, ob und wann das Haus verkauft werden soll. In diesem Fall kann der Partner sowohl während, als auch nach der Partnerschaft ohne Zustimmung seiner besseren Hälfte das Objekt veräußern.
Wenn Sie dieses Risiko während der Ehe minimieren wollen, besteht die Möglichkeit sich als Partner ein Vorkaufsrecht eintragen zu lassen. Dieses Vorkaufsrecht darf jedoch nur bis zum in Kraft treten der Scheidung bestehen. Im Anschluss kann der Partner, welcher im Grundbuch steht, allein über den Beibehalt oder den Verkauf entscheiden.
Trotz dieser Tatsache bringt nur eine Person im Grundbuch auch einige Vorteile mit sich. Sie als Partner müssen in diesem Fall keine Angst vor Übervorteilung haben.
Gleich wie alle anderen, in der Ehe erworbenen Vermögenswerte, wird auch die Immobilie durch die Zugewinngemeinschaft bei einer Scheidung berücksichtigt. Ein Ausnahmefall besteht, wenn Sie die Verteilung der Vermögenswerte anderweitig im Ehevertrag geregelt haben.