Das Wichtigste in Kürze:

  • Allgemein gilt: wer im Grundbuch einer Immobilie steht, der ist auch der Eigentümer dieses Objekts. Auch wenn Sie in einer Ehe leben, oder beide Partner den Kreditvertrag unterzeichnet haben.

  • Wenn Sie unverheiratet ein Haus kaufen ist es sinnvoll, dass beide Partner sich ins Grundbuch eintragen lassen. Im Falle einer Trennung einer Ehe, wird die Immobilie in Zuge der Zugewinngemeinschaft aufgeteilt.

  • Im Todesfall eines unverheirateten Partners steht, wenn nicht anders im Testament vereinbart, den Verwandten und eventuellen Kindern aus einer bevorstehenden Ehe, das Erbe und damit auch die Immobilie zu.